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Förderung des Landes Vorarlberg

Experte Marco Lamp, 07. Januar 2026

Sind Fenster mit der Sanierungsförderung Vorarlberg förderbar?

Wer in Vorarlberg wohnt und plant, seine alten Fenster zu tauschen, kann den Sanierungsbonus der Landesförderung in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um einen Förderungskredit. Für die Genehmigung des Antrags gelten bestimmte Förderkriterien, welche die erreichte Förderstufe festlegen. Hier finden Sie mehr Details zur Wohnhaussanierungsrichtlinie Vorarlberg. 

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die an der Außenwand, an den Fenstern, an den Haus- und Wohnungseingangstüren, an Fenster-Sonnenschutzsystemen oder an der obersten und untersten Geschoßdecke vorgenommen werden, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung führen.

Die Förderung wird durch Fördersätze je Quadratmeter sanierter Bauteilfläche berechnet. Zusätzlich werden diverse Zuschläge (Boni) bezogen auf m² Nutzfläche sowie die anrechenbaren Kosten für sonstige Sanierungsmaßnahmen gewährt. Die berechnete Gesamtsumme stellt die Höhe des Förderungskredits dar.

Erfolgt die Sanierung besonders energieeffizient, wird die Basisförderung auf die Bonusstufe angehoben.

Die Förderung Vorarlberg kann als Darlehenoder als Einmalzuschuss in Höhe von 30 Prozent des möglichen Kreditbetrags gewählt werden (maximal 15.000 Euro). Die Förderung ist für Bauteilsanierungen auf 1.500,00 € je m² Nutzfläche begrenzt (1.700,00 Euro je Quadratmeter Nutzfläche bei Gesamtsanierungen).

Folgende Förderhöhen gelten für die Sanierungsförderung Vorarlberg:

  • Dachsanierungen und Außenwände bis zu 140 Euro pro m2
  • Fenster bis zu 650 Euro pro m2
  • 80 Euro pro m2 beschattete Fensterfläche

Für die energetische Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser gewährt die Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg einen Förderungskredit in Höhe von 1.600,00 Euro je m² Nutzfläche für Bauteilsanierungen und von 1.800,00 Euro je m² Nutzfläche bei Gesamtsanierungen.

 

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Vorarlberg kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Zinsen und Laufzeiten

Die Sanierungsförderung kann als Darlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Es kann zwischen einer 20 oder 35-jährigen Laufzeit gewählt werden, wobei in beiden Fällen die ersten zehn Jahre zinsfrei sind.

Eine weitere Option ist der einmalige Zuschuss. Dabei wird ein Teilbetrag des Darlehens als Einmalzuschuss komplett ausgezahlt und muss anschließend nicht zurückgezahlt werden. Für den Zuschuss im Rahmen einer Sanierung fallen also keine Zinsen an, die Förderhöhe ist jedoch deutlich geringer als bei einem Darlehen.

Konditionen der Sanierungsförderung

Die Altbausanierungs-Förderung Vorarlberg unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, mit denen Sie Ihre Immobilie klimafreundlicher machen. Für jede Maßnahme gibt es pauschale Förderkreditbeträge. Der Förderungskredit kann durch weitere Förderungsboni erhöht werden. Alle Informationen zu den Wohnhaussanierungsrichtlinie 2025/2026 (vorarlberg.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Kredit
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Effektiver Jahreszins bis 0,75 %
Förderhöhe pro Bauteil und m2 Wohnnutzfläche
Kreditlaufzeit 20 oder 35 Jahre
Januar 2026; vorarlberg.at

Fenster-Förderung Vorarlberg

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung und wird mit einem Darlehen oder einem Einmalzuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,9 W/m²K (bei Bonus-Stufe 0,8 W/m²K) nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten.

Ein Sicherheitsbonus für Fenster und Türen wird gewährt, wenn diese mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen. Wie viel Förderung bekommt man für einen Fenstertausch?

Für die Fensterförderung gelten folgende Förderbeträge je Nutzfläche:

Fenster und Türen Förderung Basis-Stufe Förderung Bonus-Stufe
Kunststofffenster 300 € / m2 450 € / m2
Holzfenster 500 € / m2 650 € / m2
Holz-Alu-Fenster 650 € / m2 850 € / m2
Außenliegender Sonnenschutz 80 € / m2 80 € / m2
Januar 2026; vorarlberg.at

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Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierung an ihrem Altbau planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, um einen gültigen Bestandsenergieausweis zu erhalten. Sanierungsberater erstellen außerdem den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Sanierungsberatung wird von der Landesförderung mit 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten bezuschusst, sie sollte für den Antrag jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

FAQ

Alle Eigentümer eines Wohnhauses, Bauberechtigte, Mieter und Eigentümergemeinschaften mit österreichischer Staatsbürgerschaft können einen Antrag auf die Landesförderung stellen.

Zusätzlich gelten folgende objektbezogene Voraussetzungen:

  • die Baubewilligung ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mind. 20 Jahre her
  • das Bestandsgebäude ist mit den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen vereinbar oder liegt im öffentlichen Interesse
  • die Sanierungsmaßnahmen erscheinen im Hinblick auf die Restnutzungsdauer wirtschaftlich vertretbar
  • die vorgeschriebenen Mindest-U-Werte der Förderstufen können nachgewiesen werden

Um eine Landesförderung in Anspruch zu nehmen, muss zunächst eine Sanierungsberatung durchgeführt werden. Jedes Bundesland bietet eine eigene Beratung, die Privatpersonen bei der Antragsstellung und Durchführung unterstützt. Sie finden den Kontakt auf der Infoseite der Wohnbauförderung des Bundeslandes Vorarlberg.

Die Wohnbauförderung gewährt im Rahmen einer Wohnhaussanierung auch den Tausch von alten Fenstern und Außentüren. Die Förderhöhe für Fenster ergibt sich je Wohneinheit nach Förderstufe und Nutzfläche.

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