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Förderung des Landes Vorarlberg

Experte Marco Lamp, 02. April 2024

Sind Fenster mit der Sanierungsförderung Vorarlberg förderbar?

Wer in Vorarlberg wohnt und plant, seine alten Fenster zu tauschen, kann den Sanierungsbonus der Landesförderung in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen oder einen nicht rückzahlbaren, einmaligen Zuschuss. Für die Genehmigung des Antrags gelten bestimmte Förderkriterien, welche die erreichte Förderstufe festlegen. Hier finden Sie mehr Details zur Wohnbauförderung Vorarlberg.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die an der Außenwand, an den Fenstern, an den Haus- und Wohnungseingangstüren, an Fenster-Sonnenschutzsystemen oder an der obersten und untersten Geschoßdecke vorgenommen werden, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung führen.

Die Förderhöhe der Basisförderung wird an der Fläche der sanierten Bauteile bemessen, also die Fläche der Wände, Fenster oder Decken in Quadratmetern. Zusätzliche Sanierungsboni (Bonus-Stufe) werden als Pauschalbeträge pro Quadratmeter Wohnnutzfläche aufsummiert.

Erfolgt die Sanierung besonders energieeffizient, wird die Basisförderung auf die Bonusstufe angehoben.

Die Förderung Vorarlberg kann als Darlehen oder als einmaliger Zuschuss bezogen werden, der 40 Prozent des maximal möglichen Darlehens beträgt (max. 25.000 Euro). Das Darlehen ist mit einer Einkommensgrenze gedeckelt, bei deren Überschreitung die Förderhöhe um einen festgelegten Prozentsatz gekürzt wird.

Folgende Förderhöhen gelten für die Sanierungsförderung Vorarlberg:

  • Dachsanierungen und Außenwände bis zu 345 Euro pro m2
  • Fenster bis zu 995 Euro pro m2
  • 80 Euro pro m2 außenliegender Sonnenschutz

Für die energetische Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser gewährt die Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg ein Förderdarlehen von bis zu 1.800 Euro pro m2 Wohnnutzfläche, bzw. einen einmaligen Zuschuss (40 Prozent des Darlehens).

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Vorarlberg kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Zinsen und Laufzeiten

Die Sanierungsförderung kann als Darlehen finanziert werden. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Es kann zwischen einer 20 oder 35-jährigen Laufzeit gewählt werden, wobei in beiden Fällen die ersten zehn Jahre zinsfrei sind.

Eine weitere Option ist der einmalige Zuschuss. Dabei wird ein Teilbetrag des Darlehens als Einmalzuschuss komplett ausgezahlt und muss anschließend nicht zurückgezahlt werden. Für den Zuschuss im Rahmen einer Sanierung fallen also keine Zinsen an, die Förderhöhe ist jedoch deutlich geringer als bei einem Darlehen.

Konditionen der Sanierungsförderung

Die Altbausanierungs-Förderung Vorarlberg unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, mit denen Sie Ihre Immobilie klimafreundlicher machen. Für jede Maßnahme gibt es pauschale Förderkreditbeträge. Der Förderungskredit kann durch weitere Förderungsboni erhöht werden. Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (vorarlberg.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Kredit
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Effektiver Jahreszins ab 0,75 %
Förderhöhe pro Bauteil und m2 Wohnnutzfläche
Kreditlaufzeit 20 oder 35 Jahre
März 2024; vorarlberg.at

Fenster-Förderung Vorarlberg

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung und wird mit einem Darlehen oder einem Einmalzuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,9 W/m²K (bei Bonus-Stufe 0,8 W/m²K) nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten.

Ein Sicherheitsbonus für Fenster und Türen wird gewährt, wenn diese mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen. Wie viel Förderung bekommt man für einen Fenstertausch?

Für die Fensterförderung gelten folgende Förderbeträge je Nutzfläche:

Fenster und Türen Förderung Basis-Stufe Förderung Bonus-Stufe
Kunststofffenster 300 € / m2 450 € / m2
Holzfenster 500 € / m2 650 € / m2
Holz-Alu-Fenster 650 € / m2 850 € / m2
Außenliegender Sonnenschutz 80 € / m2 80 € / m2
März 2024; vorarlberg.at

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Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierung an ihrem Altbau planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, um einen gültigen Bestandsenergieausweis zu erhalten. Sanierungsberater erstellen außerdem den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Sanierungsberatung wird von der Landesförderung mit 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten bezuschusst, sie sollte für den Antrag jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

FAQ

Alle Eigentümer eines Wohnhauses, Bauberechtigte, Mieter und Eigentümergemeinschaften mit österreichischer Staatsbürgerschaft können einen Antrag auf die Landesförderung stellen.

Zusätzlich gelten folgende objektbezogene Voraussetzungen:

  • die Baubewilligung ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mind. 20 Jahre her
  • das Bestandsgebäude ist mit den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen vereinbar oder liegt im öffentlichen Interesse
  • die Sanierungsmaßnahmen erscheinen im Hinblick auf die Restnutzungsdauer wirtschaftlich vertretbar
  • die vorgeschriebenen Mindest-U-Werte der Förderstufen können nachgewiesen werden

Um eine Landesförderung in Anspruch zu nehmen, muss zunächst eine Sanierungsberatung durchgeführt werden. Jedes Bundesland bietet eine eigene Beratung, die Privatpersonen bei der Antragsstellung und Durchführung unterstützt. Sie finden den Kontakt auf der Infoseite der Wohnbauförderung des Bundeslandes Vorarlberg.

Die Wohnbauförderung gewährt im Rahmen einer Wohnhaussanierung auch den Tausch von alten Fenstern und Außentüren. Die Förderhöhe für Fenster ergibt sich je Wohneinheit nach Förderstufe und Nutzfläche.

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