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Förderung des Landes Burgenland

Experte Marco Lamp, 02. April 2024

Wird der Fenstertausch im Burgenland gefördert?

Das Land Burgenland bietet eine Sanierungsförderung im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden energetischen Sanierung, mit der sich auch der Tausch alter Fenster und Türen fördern lässt. Die Fenster-Förderung gewährt ein Förderungsdarlehen von 30 bis 80 Prozent je nach erfüllten erforderlichen Energiekennzahlen. Um die Wohnbauförderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung Burgenland fördert energetische Maßnahmen wie den Fenstertausch, um Gebäude effizienter und ökologischer zu machen. Dazu gehören auch andere Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Dämmung von Außenwänden, den Erhalt des Daches und den Wärmeschutz von Geschoßdecken und Böden. Gefördert werden mind. 20 Jahre alte Eigenheime, d. h. Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen, die selbst genutzt werden.

Für die Förderung des Burgenlands müssen bei Sanierungen vorgeschriebene Energiekennzahlen eingehalten werden. Werden diese sogar um 25 oder 50 Prozent unterschritten, erhöht sich der Anteil des Förderdarlehens.

Neben dem jährlichen Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche des Eigenheims und der Höhe des Basis-Darlehens beeinflusst auch die Ökokennzahl den Förderbetrag der Sanierungsmaßnahmen.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen zur Fenstertausch-Förderung im Burgenland:

Einzelbauteilsanierung

Es werden einzelne Maßnahmen gefördert, die den Wohnstandard eines Eigenheims erhöhen. Hierfür müssen die gesamten Bauteile saniert werden und gewisse U-Werte eingehalten werden, es sei denn es handelt sich um denkmalgeschützte oder historische Gebäude. Das Förderungsdarlehen beträgt bis zu 30 Prozent (max. 40.000 Euro) der förderbaren Sanierungskosten.

Umfassende energetische Sanierung

Bei einer umfassenden Sanierung wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen gefördert, sofern mind. drei Teile der Gebäudehülle zeitnah saniert werden. Es sind energetische Mindestanforderungen einzuhalten. Das Förderungsdarlehen beträgt bis zu 60 Prozent (max. 60.000 Euro) der förderbaren Sanierungskosten.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Burgenland kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Option der Förderung

Die Förderung kann als Darlehen bezogen werden, das anteilig an den förderbaren Kosten berechnet wird und in Raten zurückgezahlt werden muss. Die Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre und enthält eine halbjährlich dekursive Verzinsung von 0,9 Prozent pro Jahr. Die  halbjährlichen Rückzahlungen betragen 1,91 Prozent des Darlehens.

Konditionen der Sanierungsförderung Burgenland

Zum Zeitpunkt des Antrags muss die zu fördernde Immobilie mindestens 20 Jahre alt sein (seit Baubewilligung)

Die Förderung Burgenland unterstützt den Fenstertausch als Sanierungsmaßnahme mit einem Darlehen. Es muss nachgewiesen werden, dass das Förderobjekt nach der Sanierung selbst bewohnt wird.

Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (burgenland.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Kredit
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Effektiver Jahreszins ab 0,9 %
Förderhöhe Bis zu 30 % (Einzelbauteilsanierung) oder 60 % der förderfähigen Kosten (umfassende energetische Sanierung)
Kreditlaufzeit 30 Jahre
März 2024; burgenland.at

Fenster-Förderung Burgenland

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung Burgenland und wird mit einem Darlehen belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,05 W/m²K (nur Glas 0,90 W/m²K) nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung Burgenland einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung  oder einer umfassenden energetischen Sanierung mit einem Anteil der Kosten gefördert werden.

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Energieberatung des Landes

Da für die Förderung einer größeren Sanierung Energieausweise für den Bestand als auch für die Planung benötigt werden, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen die benötigten Energieausweise für den Wohnbau, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Auskunft der Energieberater des Landes ist kostenlos.

Ausnahmen der Fenster-Förderung Burgenland

Die Förderung gilt nicht für alle Sanierungsmaßnahmen. Sanierungen, die mehr als 10 Prozent Eigenleistung enthalten, können nicht mit der Wohnbauförderung gefördert werden. Es werden nur Rechnungen von Maßnahmen gefördert, die von einer befugten Firma vorgelegt werden.

FAQ

Förderungswürdige Personen der Sanierungsförderung Burgenland sind alle natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger sind, allerdings gibt es festgesetzte Einkommensgrenzen. Je nach Größe des Haushalts darf das höchstzulässige Haushaltseinkommen im Jahr nicht überschritten werden, außerdem muss ein monatliches Mindestnettoeinkommen je Haushaltsgröße gegeben sein. Das Einkommen beeinflusst die errechnete Förderhöhe der Wohnbauförderung.

Die Antragstellung der Sanierungsförderung erfolgt in mehreren Schritten: 

  1. Kostenlose Auskunft eines Energieberaters der Landesförderung einholen
  2. Baufreigabe für die Sanierungsmaßnahmen erwirken
  3. Förderungsantrag mit allen nötigen Unterlagen bei der Wohnbauförderungsstelle abgeben (Planung, Einkommensnachweise, Energieausweise usw.)
  4. Prüfung und Freigabe der Wohnbauförderung
  5. Baufortschritte melden und gültige Rechnungen einreichen
  6. Anteilsmäßige Auszahlung des Förderungsdarlehens in Teilbeiträgen
  7. Rückzahlung des Darlehens

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Förderungsdarlehen der Landesförderung Burgenland für neue Fenster zu erhalten:

  • Einzelbauteilsanierung: Für Maßnahmen an einzelnen Außenbauteilen werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Darlehen gewährt
  • Umfassende energetische Sanierung: Für die Sanierung von mind. 3 Teilen der Gebäudehülle werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen

Das Darlehen kann bei Unterschreitung vorgeschriebener Energiekennzahlen um 25 bis 50 Prozent erhöht werden. Die Förderhöhe wird vom jährlichen Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche des Eigenheims, der Höhe des Basis-Darlehens und der erreichten Ökokennzahl beeinflusst.

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