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Experte Marco Lamp, 02. April 2024
Das Land Burgenland bietet eine Sanierungsförderung im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden energetischen Sanierung, mit der sich auch der Tausch alter Fenster und Türen fördern lässt. Die Fenster-Förderung gewährt ein Förderungsdarlehen von 30 bis 80 Prozent je nach erfüllten erforderlichen Energiekennzahlen. Um die Wohnbauförderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Landesförderung Burgenland fördert energetische Maßnahmen wie den Fenstertausch, um Gebäude effizienter und ökologischer zu machen. Dazu gehören auch andere Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Dämmung von Außenwänden, den Erhalt des Daches und den Wärmeschutz von Geschoßdecken und Böden. Gefördert werden mind. 20 Jahre alte Eigenheime, d. h. Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen, die selbst genutzt werden.
Neben dem jährlichen Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche des Eigenheims und der Höhe des Basis-Darlehens beeinflusst auch die Ökokennzahl den Förderbetrag der Sanierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich gibt es zwei Optionen zur Fenstertausch-Förderung im Burgenland:
Es werden einzelne Maßnahmen gefördert, die den Wohnstandard eines Eigenheims erhöhen. Hierfür müssen die gesamten Bauteile saniert werden und gewisse U-Werte eingehalten werden, es sei denn es handelt sich um denkmalgeschützte oder historische Gebäude. Das Förderungsdarlehen beträgt bis zu 30 Prozent (max. 40.000 Euro) der förderbaren Sanierungskosten.
Bei einer umfassenden Sanierung wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Eigenheimen gefördert, sofern mind. drei Teile der Gebäudehülle zeitnah saniert werden. Es sind energetische Mindestanforderungen einzuhalten. Das Förderungsdarlehen beträgt bis zu 60 Prozent (max. 60.000 Euro) der förderbaren Sanierungskosten.
Die Landesförderung Burgenland kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.
Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2025 möglich.
Die Förderung kann als Darlehen bezogen werden, das anteilig an den förderbaren Kosten berechnet wird und in Raten zurückgezahlt werden muss. Die Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre und enthält eine halbjährlich dekursive Verzinsung von 0,9 Prozent pro Jahr. Die halbjährlichen Rückzahlungen betragen 1,91 Prozent des Darlehens.
Die Förderung Burgenland unterstützt den Fenstertausch als Sanierungsmaßnahme mit einem Darlehen. Es muss nachgewiesen werden, dass das Förderobjekt nach der Sanierung selbst bewohnt wird.
Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (burgenland.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.
Förderungsart | Kredit |
---|---|
Zweck | Sanierung (Wohnbau) |
Effektiver Jahreszins | ab 0,9 % |
Förderhöhe | Bis zu 30 % (Einzelbauteilsanierung) oder 60 % der förderfähigen Kosten (umfassende energetische Sanierung) |
Kreditlaufzeit | 30 Jahre |
Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung Burgenland und wird mit einem Darlehen belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,05 W/m²K (nur Glas 0,90 W/m²K) nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung Burgenland einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden energetischen Sanierung mit einem Anteil der Kosten gefördert werden.
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Da für die Förderung einer größeren Sanierung Energieausweise für den Bestand als auch für die Planung benötigt werden, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen die benötigten Energieausweise für den Wohnbau, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Auskunft der Energieberater des Landes ist kostenlos.
Die Förderung gilt nicht für alle Sanierungsmaßnahmen. Sanierungen, die mehr als 10 Prozent Eigenleistung enthalten, können nicht mit der Wohnbauförderung gefördert werden. Es werden nur Rechnungen von Maßnahmen gefördert, die von einer befugten Firma vorgelegt werden.
Förderungswürdige Personen der Sanierungsförderung Burgenland sind alle natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger bzw. EU-Bürger sind, allerdings gibt es festgesetzte Einkommensgrenzen. Je nach Größe des Haushalts darf das höchstzulässige Haushaltseinkommen im Jahr nicht überschritten werden, außerdem muss ein monatliches Mindestnettoeinkommen je Haushaltsgröße gegeben sein. Das Einkommen beeinflusst die errechnete Förderhöhe der Wohnbauförderung.
Die Antragstellung der Sanierungsförderung erfolgt in mehreren Schritten:
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Förderungsdarlehen der Landesförderung Burgenland für neue Fenster zu erhalten:
Das Darlehen kann bei Unterschreitung vorgeschriebener Energiekennzahlen um 25 bis 50 Prozent erhöht werden. Die Förderhöhe wird vom jährlichen Haushaltseinkommen, der Wohnnutzfläche des Eigenheims, der Höhe des Basis-Darlehens und der erreichten Ökokennzahl beeinflusst.