Aktion endet in 00d 00h 00m 00s
Bis zu -30 % + 13 % Mengenrabatt!

Förderung des Landes Salzburg

Experte Marco Lamp, 02. April 2024

Wird der Fenstertausch in Salzburg gefördert?

Das Land Salzburg fördert Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, die den baulichen Wärmeschutz verbessern. Auch für den Fenstertausch gewährt die Förderung Salzburg einen Zuschuss zu den förderbaren Sanierungskosten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Fenster- und Wohnbauförderung des Landes Salzburg.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die den Schall-, Wärme-, und Feuchtigkeitsschutz eines Wohnhauses erhöhen oder zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauchs führen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen wie die Dämmung am Dach und der obersten Geschoßdecke, an der Kellerdecke, an den Außenwänden, sowie an Fenstern und Türen, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung des Gebäudes führen. Das Gebäude darf mindestens fünf Jahre alt sein.  

Die Fenster-Förderung in Salzburg besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der einen Anteil der förderbaren Sanierungskosten ausmacht. Welche Förderstufe erreicht wird, hängt davon ab, wie energieeffizient das Bestandsgebäude ist und ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen einen Energieausweis benötigen.

Der Sanierungszuschuss ist folgendermaßen aus dem Grundbetrag und Zuschlägen zusammengesetzt:

  • 15 Prozent Förderzuschuss wenn der Planungsenergieausweis nach den Sanierungsarbeiten eingereicht und geprüft wurde (mit Energieausweis)
  • 20 Prozent Förderzuschuss für nicht energieeffiziente Bestandsbauten (mit oder ohne Energieausweis)
  • 30 Prozent Förderzuschuss für energieeffiziente Bestandsbauten (mit oder ohne Energieausweis)
  • Zuschläge plus 0,5 Prozent je Punkt für eine erhöhte Gesamtenergieeffizienz und eine ökologische Baustoffwahl

Bei jeder Einzelmaßnahme muss sich mindestens ein Zuschuss-Betrag von 250 Euro ergeben, damit die geplante Sanierungsmaßnahme für den Wohnbau förderungsfähig ist.  

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Salzburg kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Die Sanierungsförderung Salzburg im Detail

Die Altbausanierungs-Förderung Salzburg unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Wohnhäusern, die mind. 5 Jahre alt sind. Die förderbaren Kosten betragen max. 150.000 Euro je Wohnung und 50.000 Euro je Wohneinheit. Nach Antragstellung und positiver Prüfung durch die zuständige Wohnbauförderungsabteilung wird die Förderung genehmigt. Der Zuschuss wird ausbezahlt, nachdem der Fördervertrag unterschrieben zurückgesendet wurde. Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (salzburg.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Einmalzuschuss
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe bis zu 30 % Förderzuschuss plus Zuschläge
März 2024; salzburg.gv.at

Fenster-Förderung Salzburg

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung und wird mit einem Zuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,35 W/m²K nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten. Die maximal förderbaren Sanierungskosten der Förderung Salzburg betragen bei Fenstern und Außentüren 600 Euro je m2 Bauteilfläche. Für den Fenstertausch kann ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent dieser Kosten ausgezahlt werden.

Passende Produkte für Ihr Vorhaben

Bei uns finden Sie preiswerte und energieeffiziente Produkte mit hohem Qualitätsstandard

Preiswerte

Kunststofffenster

KunststofffensterBis zu -30%
ab 24 ab 29
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 23,04 €
Passende

Balkontüren

BalkontürenBis zu -30%
ab 79 ab 99
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 78,72 €
Sichere

Haustüren

HaustürenBis zu -30%
ab 453 ab 647
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 517,44 €

Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie die Sanierung Ihres Altbaus und den Tausch Ihrer Fenster planen, ist es empfehlenswert, eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie (Bestandsenergieausweis), erarbeiten Empfehlungen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises durch Energieberater nicht in der Wohnbauförderung Salzburg inbegriffen sind.

Ausnahmen der Fenster-Förderung Salzburg

Förderbare Maßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen, werden nur im Verhältnis der förderungsfähigen Wohnungen zur Gesamtanzahl der Wohnungen berücksichtigt. Es sind nur Wohnungen förderbar, die zum Zeitpunkt des Antrags nachweislich als Hauptwohnsitz verwendet werden und für die eine Verpflichtung zur Verwendung als Hauptwohnsitz auf die Dauer von fünf Jahren abgegeben wird. Eine Doppelförderung des Landes Salzburg ist nicht zulässig.

FAQ

Die Förderung Salzburg kann von Eigentümern eines Gebäudes, von Bauberechtigten, Wohnungseigentümern von Reihenhäusern, Miteigentümern und von Mietern beantragt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Förderobjekt um den Hauptwohnsitz handelt, der mindestens 5 Jahre bewohnt wird (Ausnahme: Wohnheime).

Damit die höchstmögliche Fördersumme erreicht werden kann, sollte der Energieausweis der Immobilie zuerst geprüft werden, bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird. Der Förderantrag selbst sollte erst nach der Sanierung (mit einem gültigen Fertigstellungsenergieausweis) gestellt werden.

Um eine Förderung des Landes Salzburg zu beantragen, können Sie Ihr Förderungsansuchen über den Online-Assistenten der Förderseite des Landes stellen (Wohnbauförderung). Dort werden alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Die Antragsstellung erfolgt nach der durchgeführter Sanierung und der Bezahlung der Rechnungen. Die Rechnungsdaten dürfen dabei nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Zunächst müssen der Bestands- und Planungsenergieausweis in das ZEUS-System des Landes Salzburg hochgeladen werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss außerdem ein Fertigstellungsenergieausweis eingereicht werden. Der Energieausweis wird geprüft und erhält bei positivem Ausgang eine Prüfsignatur.

Lag vor Beginn der geförderten Sanierungsmaßnahme kein geprüfter Planungsenergieausweis mit Prüfsignatur vor und wird dieser auch nicht während der Sanierung bereitgestellt, wird der Förderzuschuss auf 15 Prozent gekürzt.  

Sind alle erforderlichen Unterlagen online erbracht, wird die Förderhöhe errechnet und von der Förderstelle geprüft. Ist die Förderung genehmigt und der Förderungsvertrag vom Antragssteller unterschrieben, wird die Förderung zeitnah ausgezahlt.

Nein, die Sanierungsarbeiten müssen von befugten Firmen vorgenommen werden, um förderungsfähig zu sein. Planen Sie den Austausch Ihrer Fenster auf jeden Fall mit einem gewerblich zugelassenen Unternehmen.

Alle Landesförderungen

Waren diese Informationen für Sie hilfreich?
1
2
3
4
5
(1 Bewertungen , Ø 5)
nach oben