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Mit dem Umweltförderungsgesetz der Bundesregierung werden neue Fenster im Rahmen von thermisch-energetischen Sanierungen im Gebäudesektor bis 2027 gefördert. Die Förderung des Fenstertausch und weiteren umfassenden Sanierungsmaßnahmen wird auch 2025 mit einem zusätzlichen Budget bezuschusst und ermöglicht einkommensschwachen Haushalten eine energetische Sanierung. Neben der Förderung des Bundes stehen auch die Wohnbauförderungen der Länder zur Verfügung.
Der Fenstertausch am gesamten Gebäude kann eine große Investition darstellen, zumal er oft im Rahmen einer umfassenden Sanierung stattfindet. Neue Fenster bedeuten eine bessere Dämmung der Gebäudehülle und tragen zukünftig dazu bei, Energie und Geld zu sparen, denn der Heizwärmebedarf des sanierten Wohnbaus wird durch sie erheblich reduziert.
In Österreich gibt es zwei kombinierbare Optionen der Fenstertausch-Förderung: Die Bundesförderung und die Landesförderungen.
Österreich bietet mehrere Möglichkeiten der Förderung auf Bundes- und Landesebene. Gefördert werden zum Beispiel die Dämmung des Daches, die Dämmung der Außenwände und der Geschoßdecken, sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Die Sanierung der Gebäudehülle ist Teil der Umweltförderung.
Die Wohnbauförderungen der Länder unterstützen die Sanierung von Fenstern und Haustüren als Einzelmaßnahme sowie im Zuge einer umfassenden Sanierung mit einmaligen Zuschüssen oder Förderungsdarlehen. Falls Sie einen Fenstertausch planen und diesen fördern lassen möchten, können Sie die Energieberatung Ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen, um die Maßnahmen zu planen. Die Landesförderung kann mit der Bundesförderung „klimaaktiv” kombiniert werden. Hier erfahren Sie mehr über den Sanierungsbonus des Bundes und die Möglichkeiten der Landesförderung.
Die Sanierungsoffensive des Bundes fördert Fenster und Türen, um Häuser thermisch zu verbessern und damit effizienter und klimafreundlicher zu machen. Durch undichte, schlecht gedämmte Fenster und Außentüren entweicht Wärme nach außen, wodurch mehr geheizt werden muss. Mit neuen Fenstern können Heizkosten eingespart werden, was wiederum auch den Geldbeutel schont.
Ein Fenstertausch lohnt sich aufgrund verschiedener positiver Effekte:
Ob ein Zuschuss für Schallschutzfenster, der Tausch der Glasflächen oder eine neue Haustür – Österreich fördert auch 2025 Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle mit einem gesteigerten Budget, um die grüne Transformation des Landes voranzutreiben.
Die Förderung des Fenstertausch setzt deshalb voraus, dass bestimmte ökologische Werte eingehalten werden, wie z. B. der U-Wert der Fenster und Türen. Jede Landesförderung hat seine eigenen Grenzwerte festgelegt, die für eine erfolgreiche Antragstellung eingehalten werden müssen. Die Förderhöhe für neue Fenster, z. B. den Tausch zu Schallschutzfenstern, variiert je nach Bundesland. Der Sanierungsbonus der Bundesförderung fördert neue Fenster als Einzelmaßnahme (Teilsanierung), sofern mind. 75 Prozent der bestehenden Fenster ausgetauscht werden, mit bis zu 9.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass der förderungsfähige Wohnbau mindestens 20 Jahre alt ist.
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Sie planen Ihre Fenster oder Türen zu tauschen und den Sanierungsbonus „klimaaktiv” des Bundes zu beantragen? Durch eine Kombination mit der Förderung Ihres Bundeslandes können sie eine höhere Fördersumme erzielen und Ihre neuen Fenster noch bequemer finanzieren. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum jeweiligen Land.
In der Steiermark werden Fenster als einzelne Sanierungsmaßnahme sowie in einer umfassenden Sanierung mit einem Einmalzuschuss gefördert, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss besteht aus einem Anteil der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung basiert auf einem Ökopunkte-System, mit dem der Förderbetrag erhöht werden kann. Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung Steiermark.
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In Oberösterreich wird der Fenstertausch bei Miet- und Eigentumswohnungen bezuschusst. Für größere Wohnhäuser werden Fenster im Fall einer Kombination mehrerer Sanierungsmaßnahmen gefördert. Möglich ist ein einmaliger Zuschuss oder ein Zuschuss zu einem aufgenommenen Kredit. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Konditionen der Förderung Oberösterreich.
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Jede Landesförderung bietet eine Energieberatung an, in welcher Sie sich zu Ihrem Sanierungsvorhaben beraten lassen können. Der Energieberater erstellt einen Bericht über den Ist-Zustand Ihres Wohnbaus, erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle, berechnet die mögliche Förderhöhe und bestätigt später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Kosten für die Beratung und die Erstellung eventuell benötigter Energieausweise für Ihre Antragstellung ist in manchen Bundesländern sogar förderungsfähig.
Wer seine Fenster erneuern möchte, kann auf die Sanierungsförderung des Bundes oder der einzelnen Länder zurückgreifen. Es besteht die Möglichkeit, den Sanierungsbonus des Bundes mit der jeweiligen Landesförderung (Wohnbauförderung) zu kombinieren. Nutzen Sie den Sanierungscheck Ihres Bundeslandes, um mehr über förderungsfähige Maßnahmen zu erfahren.
Die Förderhöhe der Fensterförderung in Österreich unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Meist handelt es sich um einen Anteil der förderungsfähigen Kosten des Fenstertausch, der zwischen 15 und 35 Prozent liegt. Für den Einbau neuer Fenster gibt es einen kombinierbaren Sanierungsbonus der Bundesregierung, welcher bis zu 9.000 Euro beträgt (für Betriebe bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten).
Der Antrag auf den Sanierungsbonus der österreichischen Bundesregierung ist für (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter folgender Wohnbauten möglich:
Gebäudeeigentümer bzw. die Hausverwaltung eines mehrgeschossigen Wohnbaus sowie Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag für ein Gebäude zu stellen.