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Förderung des Landes Kärnten

Experte Marco Lamp, 05. Januar 2026

Ist ein Fenstertausch mit der Förderung Kärnten möglich?

Das Land Kärnten fördert die thermische Sanierung von Einzelbauteilen wie den Fenstertausch ausschließlich im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung. Wer die Gebäudehülle seines Eigenheims zur Einsparung von Energie verbessern möchte, kann auch 2026 von der Landesförderung profitieren und einen Einmalzuschuss erhalten.

Die Förderung gilt ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028. Förderfähig sind somit ausschließlich Maßnahmen, mit deren Umsetzung nach dem 31.12.2025 begonnen wurde.

Was und wie hoch wird gefördert?

Das Land Kärnten unterstützt (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte, Gebäudeverwalter und Mieter, die ihre überwiegend selbst genutzte Wohnung thermisch-energetisch sanieren möchten, mit einer Sanierungsförderung. Diese umfasst z. B. Leistungen der Energieberatung, Einzelbauteilsanierungen wie der Fenstertausch (im Zuge der Dämmung der Außenwand) oder eine umfassende energetische Sanierung. Je nach Art des Gebäudes sind verschiedene Fördermittel der Förderung Kärnten möglich.

Für Eigenheime und Wohnungen kann ein Einmalzuschuss in Höhe von 1 Euro pro Quadratmeter multipliziert mit der erreichten Einsparung des Heizwärmebedarfs gewährt werden. Dafür wird der aktuelle Bestandsenergieausweises der Immobilie mit dem Fertigstellungsenergieausweis verglichen.

Für Wohnhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen kann ein Einmalzuschuss in Höhe von 5 Euro pro Quadratmeter multipliziert mit der erreichten Einsparung des Heizwärmebedarfs gewährt werden. Dafür wird der aktuelle Bestandsenergieausweises der Immobilie mit dem Fertigstellungsenergieausweis verglichen.

Zur Erlangung der Förderung müssen mit den beantragten Maßnahmen mindestens 10kWh/m²/a eingespart werden.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Kärnten kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Optionen der Förderung

Die Art der Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser wird sowohl für Eigenheime als auch für Wohnheime gewährt. Der einmalige Zuschuss ergibt sich aus dem Förderbeitrag pro Quadratmeter und Einsparung des Heizwärmebedarfs und wird einmalig und nach Endabrechnung des Vorhabens vollständig ausbezahlt.

Konditionen der Sanierungsförderung

Die Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen in Kärnten unterstützt umfassende, energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Zuschüsse variieren je nach Fläche und können bei Erreichen eines Ziel-HWB um einen festgelegten Betrag erhöht werden. Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (ktn.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Einmalzuschuss
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe Basisförderung = 1€ x Bezugsfläche x Heizwärmebedarfeinsparung
Januar 2026; ktn.gv.at

Fenster-Förderung Kärnten

Auch ein Fenstertausch oder ein Austausch der Außentüren ist Teil der Landesförderung und wird im Zuge der Dämmung der Außenwand mit dem Zuschuss gefördert. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen den Heizwärmebedarf der Immobilie nachweislich verringern. 

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Ausnahmen der Fenster-Förderung Kärnten

Die Landesförderung Kärnten fördert keine Eigenleistungen und auch keine Materialkosten bei Eigenleistungen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen von befugten Firmen durchgeführt werden. Wichtig ist außerdem, dass der Förderantrag vor Beginn der geplanten Sanierung gestellt werden muss. Ein Fenstertausch, der bereits durchgeführt wurde, kann nicht mehr nachträglich gefördert werden.

FAQ

Für eine Antragstellung berechtigt sind (Mit-)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber, Mieter und Wohnungseigentümer oder Eigentümer, die eine im Haus gelegene Wohnung selbst nutzen. Außerdem sind Bauberechtigte oder bestellte Verwalter des Gebäudes für die Antragstellung berechtigt. Nutzen Sie den Sanierungscheck der Wohnbauförderung für weitere Informationen.

Sind alle Voraussetzungen für die Förderung Ihres Wohnbaus erfüllt und die notwendige Energieberatung durchgeführt, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig zu beachten ist, dass der Antrag vor der Durchführung des Fenstertausch gestellt werden muss. Für die Antragstellung müssen Formblätter ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beim Amt eingereicht werden.

Die Auszahlung der Fensterförderung Kärnten erfolgt nach der Berechnung der Förderhöhe, die aufgrund der erreichten energetischen Einsparung nach der abgeschlossenen Gebäudesanierung ermittelt wird.

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