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Förderung des Landes Kärnten

Experte Marco Lamp, 02. April 2024

Ist ein Fenstertausch mit der Förderung Kärnten möglich?

Das Land Kärnten fördert die thermische Sanierung von Einzelbauteilen wie den Fenstertausch ausschließlich im Rahmen einer Sanierung der Außenwand-Dämmung oder einer energetischen Komplettsanierung. Wer die Gebäudehülle seines Eigenheims thermisch verbessern möchte, kann von der Landesförderung profitieren und zwischen einem Einmalzuschuss oder einem Förderkredit wählen.

Da die Budgetmittel für die Sanierungsförderung in Kärnten begrenzt sind, wird die Zusicherung der Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt. Aktuell ist eine Antragstellung bis zum 30.06.2024 möglich.

Was und wie hoch wird gefördert?

Das Land Kärnten unterstützt (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte, Gebäudeverwalter und Mieter, die ihre überwiegend selbst genutzte Wohnung thermisch-energetisch sanieren möchten, mit einer Sanierungsförderung. Diese umfasst z. B. Leistungen der Energieberatung, Einzelbauteilsanierungen wie der Fenstertausch (im Zuge der Dämmung der Außenwand) oder eine umfassende energetische Sanierung. Je nach Art des Gebäudes sind verschiedene Fördermittel der Förderung Kärnten möglich.

Für Eigenheime und Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen kann entweder ein Förderkredit oder ein Einmalzuschuss in Höhe von 30 bis 40 Prozent der förderungsfähigen Sanierungskosten gewährt werden.

Für Wohnhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent der förderungsfähigen Sanierungskosten je Maßnahme gewährt.

Die förderfähigen Kosten des Dämmmaterials werden um 40 Prozent erhöht, wenn Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Ein Gebäude ist förderungsfähig, wenn es mindestens 20 Jahre alt ist. Im Fall einer umfassenden energetischen Sanierung wird außerdem ein Energieausweis (Bestands- und Planungsenergieausweis) für das Gebäude benötigt.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Kärnten kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Optionen der Förderung

Die Sanierungsförderung Kärnten kann als Förderungskredit bezogen werden. Der Kredit hat eine Laufzeit von insgesamt 15 Jahren und eine Verzinsung von 0,5 Prozent. Dabei zahlen Sie jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht. Mit jeder Zahlung verringert sich der Restbetrag des Darlehens, bis Sie es am Ende vollständig zurückgezahlt haben. Das Darlehen bietet eine einfache Möglichkeit, den Kredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.

Eine weitere Option ist der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss. Dieser wird sowohl für Eigenheime als auch für Wohnheime gewährt. Der einmalige Zuschuss beträgt je nach Gebäude zwischen 30 - 50 Prozent der jeweils förderungsfähigen Sanierungskosten und wird einmalig und nach Endabrechnung des Vorhabens vollständig ausbezahlt.

Konditionen der Sanierungsförderung

Die Altbausanierung-Förderung Kärnten unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Wohnhäusern, die mind. 20 Jahre alt sind. Die maximalen förderbaren Kosten variieren je nach geplanter Maßnahme und können bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen um einen festgelegten Prozentsatz erhöht werden. Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (ktn.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Einmalzuschuss oder Kredit
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe Einmalzuschuss (30 - 50 % der Sanierungskosten) oder Förderungskredit (Verzinsung 0,5 %)
Laufzeit des Kredits 15 Jahre
März 2024; ktn.gv.at

Fenster-Förderung Kärnten

Auch ein Fenstertausch oder ein Austausch der Außentüren ist Teil der Landesförderung und wird im Zuge der Dämmung der Außenwand mit einem Kredit oder Zuschuss gefördert. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,06 W/m²K nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten. Für den Fenstertausch gelten Kosten bis zu 3.300 Euro als förderungsfähig. Bei der Verwendung nachhaltiger Ressourcen gibt es einen Bonus für die Fenster-Förderung.

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Sanierungsberatung des Landes

Für den Erhalt der Förderung ist es zwingend notwendig, eine Energieberatung durchzuführen. Der Nachweis über die Beratung wird benötigt, um den Antrag auf die Sanierungsförderung Kärnten zu stellen. Die Energieberatung findet vor Ort statt und ist kostenlos. Sie können sich direkt beim Amt der Kärtner Landesregierung dafür anmelden.

Ausnahmen der Fenster-Förderung Kärnten

Die Landesförderung Kärnten fördert keine Eigenleistungen und auch keine Materialkosten bei Eigenleistungen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen von befugten Firmen durchgeführt werden. Wichtig ist außerdem, dass der Förderantrag vor Beginn der geplanten Sanierung gestellt werden muss. Ein Fenstertausch, der bereits durchgeführt wurde, kann nicht mehr nachträglich gefördert werden.

FAQ

Für eine Antragstellung berechtigt sind (Mit-)Eigentümer des Gebäudes, Wohnungsinhaber, Mieter und Wohnungseigentümer oder Eigentümer, die eine im Haus gelegene Wohnung selbst nutzen. Außerdem sind Bauberechtigte oder bestellte Verwalter des Gebäudes für die Antragstellung berechtigt. Nutzen Sie den Sanierungscheck der Wohnbauförderung für weitere Informationen.

Sind alle Voraussetzungen für die Förderung Ihres Wohnbaus erfüllt und die notwendige Energieberatung durchgeführt, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig zu beachten ist, dass der Antrag vor der Durchführung des Fenstertausch gestellt werden muss. Für die Antragstellung müssen Formblätter ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beim Amt eingereicht werden.

Die Auszahlung der Fensterförderung Kärnten erfolgt nach der Berechnung der Förderhöhe, die aufgrund der eingereichten Endabrechnungen der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme ermittelt wird.

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