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Förderung des Landes Steiermark

Experte Marco Lamp, 24. März 2026

Die Förderung für den Neubau von Eigenheimen und den Kauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung hat im ersten Quartal 2026 begonnen. Die Förderhöhen wurden entsprechend angepasst. 

Wird der Fenstertausch in der Steiermark gefördert?

Mit der „Große Eigenheim-Sanierung 2026“ bietet das Land Steiermark dieses Jahr eine Förderung, mit der sich auch der Tausch alter Fenster und Türen abdecken lässt. Die Fenster-Förderung gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss der förderbaren Kosten. Hier gilt „first come, first served“, d. h. bei Ausschöpfung der Mittel wird die Förderung gestoppt. Bei ausreichendem Budget läuft die Förderung bis zum 31. Dezember 2026. Mehr dazu hier.

Was und wie hoch wird gefördert?

Große Eigenheim-Sanierung 2026

Die Landesförderung Steiermark fördert energetische Maßnahmen, die Gebäude effizienter und klimafreundlicher machen. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken und der Fenstertausch. Gefördert wird der Kauf bestehender, sanierungsbedürftiger Eigenheime und deren Thermische Sanierung auf Basis eines Sanierungskonzepts.

Die Gesamtförderung von Bund und Land für die thermische Sanierung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Die Förderung in der Steiermark besteht aus zwei Komponenten:

Landesdarlehen für den erstmaligen Kauf

Das staatliche Darlehen ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Kaufpreis des Hauses. Liegt der Kaufpreis unter dem maximal möglichen Darlehen, wird auch das Darlehen entsprechend gekürzt.

Wichtig: Beim Kaufpreis zählen nur die reinen Kosten für das Haus – Nebenkosten wie Gebühren oder Steuern werden nicht mitgerechnet.

Nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag für die Sanierung

Die Förderung des Landes erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist gemeinsam mit einer Bundesförderung auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Noch nicht umgesetzte, aber bereits registrierte Maßnahmen aus dem „Sanierungsbonus 2026“ können mitgefördert werden.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Steiermark kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Fenster-Förderung Steiermark

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung Steiermark und wird mit einem  einmaligen Zuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,10 W/m²K  nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung Steiermark einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung (kleine Sanierung) oder einer umfassenden Sanierung mit einem Kostenzuschuss gefördert werden.

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Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierung an Ihrem Altbau planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erstellen benötigte Energieausweise, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Kosten für die Erstellung der Energieausweise können als teil der förderbaren Kosten mitgefördert werden.

Ausnahmen der Fenster-Förderung Steiermark

Die Förderung gilt nicht für Sanierungsmaßnahmen, die unter Eigenleistung erbracht wurden. Es werden nur Rechnungen von Maßnahmen gefördert, die von einer befugten Firma vorgelegt werden. Es werden nur angemessene Kosten bezuschusst, d. h. Baumaßnahmen, die eine kostensparende Ausführung aufweisen.

FAQ

Alle österreichischen Hauseigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes, Mieter einer Wohnung und Bauberechtigte von Wohnbauten sind berechtigt, einen Förderantrag zu stellen, solange diese planen, das Förderobjekt selbst und als Hauptwohnsitz zu bewohnen.

Nach der Durchführung aller Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel dem Fenstertausch muss die Förderung der Steiermark innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung beantragt werden. Die Antragsstellung der Fenstertausch-Förderung der Steiermark erfolgt online über die entsprechende Seite des Landes.

Ab 2026: Die Förderung „Kleine Sanierung" wurde beendet und die „Umfassende energetisch Sanierung" wird nur für Gebäude und Gebäudeteile mit mindestens drei Wohnungen gewährt. 

Damit bleibt die Förderung “Große Eigenheimsanierung 2026”, mit der der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime (Kaufangebote oder Kaufverträge ab dem 01.03.2026) und die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept gefördert werden. Berechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes kaufen und anschließend thermisch sanieren. Ein bestimmtes Haushaltseinkommen darf dabei nicht überschritten werden.

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