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Experte Marco Lamp, 02. April 2024
Das Land Steiermark bietet eine Sanierungsförderung im Rahmen einer kleinen oder einer umfassenden energetischen Sanierung, mit der sich auch der Tausch alter Fenster und Türen abdecken lässt. Die Fenster-Förderung gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15 bzw. 30 Prozent der förderbaren Kosten. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen für den Wohnbau erfüllt werden.
Die Landesförderung Steiermark fördert energetische Maßnahmen, die Gebäude effizienter und klimafreundlicher machen. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken und der Fenstertausch. Die Besonderheit der Landesförderung besteht im Ökopunkte-System, mit dem die maximalen förderbaren Kosten ermittelt werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Optionen zur Fenstertausch-Förderung in der Steiermark:
Mit der kleinen Sanierung können Verbesserungen der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile von Wohnungen, Wohnhäusern und Wohnheimen gefördert werden. Dazu gehören Fenster, Außentüren und Verschattungssysteme. Die Förderhöhe beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Ohne Ökopunkte betragen diese max. 30.000 Euro für Wohnungen und 80.000 Euro für Gebäude.
Bei einer umfassenden Sanierung wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle von Wohnungen, Wohnhäusern oder Wohnheimen gefördert, sofern mind. drei Teile der Gebäudehülle saniert werden. Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent der förderbaren Kosten. Ohne Ökopunkte betragen diese max. 30.000 Euro für Wohnungen und 80.000 Euro für Gebäude.
Die Landesförderung Steiermark kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.
Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2025 möglich.
Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss bezogen werden, der anteilig an den förderbaren Kosten berechnet wird. Der Barzuschuss wird komplett ausgezahlt und muss anschließend nicht zurückgezahlt werden. Für den Zuschuss fallen also keine Zinsen an, die Förderhöhe ist jedoch etwas geringer als bei einem Darlehenszuschuss.
Die Förderung Steiermark unterstützt den Fenstertausch als Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle eines Wohnbaus in Form von einmaligen Zuschüssen. Gefördert werden Wohnungen, deren Nutzfläche zwischen 30 und 150 m2 liegt. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass das Förderobjekt nach der Sanierung selbst bewohnt wird.
Mit energetischen Maßnahmen wie z. B. die Verwendung ökologischer Baustoffe, die Umstellung auf Fernwärme oder dem Einbau einer Biomasseheizung können bis zu vier Ökopunkte gesammelt werden, welche die förderfähigen auf bis zu 50.000 Euro (je Wohnung) und 100.000 Euro (je Gebäude) erhöhen.
Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (wohnbau.steiermark.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.
Förderungsart | Zuschuss |
---|---|
Zweck | Sanierung (Wohnbau) |
Förderhöhe | Einmaliger Zuschuss in Höhe von 15 % (kleine Sanierung) oder 30 % der förderfähigen Kosten (umfassende Sanierung) |
Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung Steiermark und wird mit einem einmaligen Zuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,10 W/m²K nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung Steiermark einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung (kleine Sanierung) oder einer umfassenden Sanierung mit einem Kostenzuschuss gefördert werden.
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Bevor Sie eine Sanierung an Ihrem Altbau planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erstellen benötigte Energieausweise, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Kosten für die Erstellung der Energieausweise können als teil der förderbaren Kosten mitgefördert werden.
Die Förderung gilt nicht für Sanierungsmaßnahmen, die unter Eigenleistung erbracht wurden. Es werden nur Rechnungen von Maßnahmen gefördert, die von einer befugten Firma vorgelegt werden. Es werden nur angemessene Kosten bezuschusst, d. h. Baumaßnahmen, die eine kostensparende Ausführung aufweisen.
Alle österreichischen Hauseigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes, Mieter einer Wohnung und Bauberechtigte von Wohnbauten sind berechtigt, einen Förderantrag zu stellen, solange diese planen, das Förderobjekt selbst und als Hauptwohnsitz zu bewohnen.
Nach der Durchführung aller Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel dem Fenstertausch muss die Förderung der Steiermark innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung beantragt werden. Die Antragsstellung der Fenstertausch-Förderung der Steiermark erfolgt online über die entsprechende Seite des Landes.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen einmaligen Kostenzuschuss der Landesförderung Steiermark für neue Fenster zu erhalten:
Der Betrag der förderfähigen Kosten kann mit Ökopunkten erhöht werden.