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Experte Marco Lamp, 02. April 2024
Die Stadt Wien bietet eine Sanierungsförderung zur Sanierung der Gebäudehülle an, mit der sich auch der Tausch unzureichend gedämmter Fenster und Türen fördern lässt. Gefördert werden Eigenheime, die mindestens 20 Jahre alt sind und als Hauptwohnsitz genutzt werden. Um die Förderung in Form einer Einmalzahlung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wer den Heizwärmebedarf seiner Immobilie erheblich verringern möchte und eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle anstrebt, kann eine Förderung der Stadt Wien erhalten. Im Rahmen der Umweltförderung des Bundes werden nötige Maßnahmen am Gebäude bezuschusst. Förderbar sind zum Beispiel die Dämmung der Außenwände, der Geschossdecken, sowie die Sanierung des Dachs, der Türen und der Fenster von Eigenheimen. Die Förderung Wien besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der z. B. für einen Fenstertausch ausbezahlt werden kann.
Je nach Sanierungsplan gibt es verschiedene Förderstufen, die am Heizwärmebedarf eines Niedrigstenergiegebäudes gemessen werden:
Sanierungsmaßnahme | thermischer Mindestbestand | Förderhöhe (einmaliger Zuschuss) |
---|---|---|
Thermisch-energetische Sanierung | max. 1,45 x HWB-nstEG | 30 % der förderfähigen Kosten (max. 8.000 Euro) |
Thermisch-energetische Sanierung | max. 1,30 x HWB-nstEG | 35 % der förderfähigen Kosten (max. 12.000 Euro) |
Umstellung auf alternatives Energiesystem | keine Vorgabe | 35 % der förderfähigen Kosten (max. 8.000 Euro) |
Nutzung Geothermie, Grundwasser oder Abwärme | keine Vorgabe | 4.000 Euro |
Teilsanierung | Einsparung HWBref mind. 40 % | 25 % der förderfähigen Kosten (max. 4.000 Euro) |
Für die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen gelten andere Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten, die nach Nutzfläche der Wohnungen berechnet werden. Möglich ist ein Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren oder ein einmaliger Zuschuss, vorausgesetzt die Finanzierung wurde aus Eigenmitteln erbracht.
Die Landesförderung Wien kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.
Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2025 möglich.
Die Förderung Wien gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Dieser wird zugesichert, wenn bestimmte thermische Mindeststandards eingehalten werden und erfolgt abhängig von den vorhandenen Budgetmitteln der Landesförderung.
Die Bauarbeiten einer Sanierung eines Eigenheims muss innerhalb 6 Monate nach Zustellung der Zusicherung begonnen werden und müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Außerdem dürfen die Rechnungen der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. dem Fenstertausch) bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein. Die Antragsstellung auf eine Förderung der Stadt Wien ist kostenlos.
Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (wien.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.
Förderungsart | Einmalzuschuss |
---|---|
Zweck | Sanierung (Wohnbau) |
Förderhöhe | Je nach Maßnahme und thermischem Mindeststandard bis zu 12.000 Euro |
Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung NÖ und wird mit einem Einmalzuschuss belohnt. Voraussetzung für die Förderung des Fenstertausch ist, dass die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung Wien eingehalten werden. Die neuen Fenster können im Rahmen einer umfassenden thermischen Sanierung mit dem Ziel eines niedrigen Gebäude-Heizwärmebedarfs gefördert werden. Ebenso förderungsfähig sind Sonnenschutzeinrichtungen, die mit max. 70 Euro pro m2 bezuschusst werden.
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Förderungswürdige Personen der Sanierungsförderung Wien sind Eigentümer von Eigenheimen und Kleingarten-Wohnhäusern sowie deren Pächter. Ebenfalls förderfähig Eigentümer oder Verwalter von ganzen Wohnhäusern (Mehrfamilienwohnhäuser).
Die Förderungsantrag wird in einem Online-Formular gestellt. Die Antragstellung ist kostenlos und erfordert einige Unterlagen, Nachweise und Zertifikate über Ihre Immobilie. Ist die Förderungszusicherung erteilt, können Sie damit beginnen, eine Firma mit der Sanierungsarbeit zu beauftragen. Nachdem die Sanierung abgeschlossen ist, werden die Endabrechnungen bei der Förderstelle eingereicht. Anschließend erhalten Sie den Förderungszuschuss.
Fenster und Außentüren werden im Rahmen einer thermischen Sanierung von der Stadt Wien gefördert. Je nach Gebäudeart gelten unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Für Eigenheime stehen verschiedene Förderstufen bereit, die anhand der Sanierungsmaßnahme und dem thermischen Mindeststandard bemessen werden. Die Förderung wird als Einmalzuschuss gewährt.
Die Förderung gilt nicht für Eigenleistungen oder nur für Materialkosten.