Was und wie hoch wird gefördert?
Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die den Schall-, Wärme-, und Feuchtigkeitsschutz eines Wohnhauses erhöhen oder zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauchs führen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen am Dach, an Wänden, an Fenstern und an Türen, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung des Gebäudes führen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Immobilie von begünstigten Personen bewohnt wird und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Die Förderungen 2026/2027 bestehen aus Annuitätenzuschüssen oder Einmalzuschüssen und richten sich nach der Wohnungs- und Haushaltsgröße. Das bedeutet, dass die Förderhöhe von einem festgelegten Fixbetrag pro Quadratmeter Nutzfläche und der Personenanzahl abhängt. Die Fenstertausch-Förderung Tirol gewährt in diesem Fall einen Einmalzuschuss von 15 bis 50 Prozent der förderbaren Kosten bei Eigenmittel-Finanzierung oder einen Annuitätenzuschuss von 25 bis zu 55 Prozent der Anfangsbelastung eines Bankkredites.
Im Rahmen des Wärmeschutzes werden auch außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzsysteme wie z. B. Rollläden oder Raffstore gefördert.
Wer für die Sanierung seines Hauses also einen Bankkredit aufnehmen möchte, kann einen Tilgungszuschuss durch das Bundesland bekommen. Bei einer Finanzierung aus eigenen Mitteln wird ein Einmalzuschuss ausgezahlt. Der Betrag des Zuschusses kann durch Zusatzförderungen in Form von Boni erhöht werden, z. B. mit dem Ökobonus oder dem Bonus für klimafreundliches Heizen.