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Förderung des Landes Tirol

Experte Marco Lamp, 07. Januar 2026

Ist ein Fenstertausch mit der Förderung Tirol möglich?

Das Land Tirol fördert bis 31.12.2027 Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung des Wärmeschutzes beitragen. Wer also eine Altbausanierung plant und alte Fenster und Türen austauschen möchte um Energie zu sparen, kann einen Einmalzuschuss der Sanierungsförderung Tirol erhalten oder sich über einen Zuschuss zu einem aufgenommenen Kredit freuen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wohnbauförderung des Landes Tirol.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die den Schall-, Wärme-, und Feuchtigkeitsschutz eines Wohnhauses erhöhen oder zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauchs führen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen am Dach, an Wänden, an Fenstern und an Türen, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung des Gebäudes führen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Immobilie von begünstigten Personen bewohnt wird und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Eine Person ist begünstigt, wenn sie die Absicht hat, die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz zu verwenden. Sanierte Immobilien dürfen auch an begünstige Personen vermietet werden.

Die Förderungen 2026/2027 bestehen aus Annuitätenzuschüssen oder Einmalzuschüssen und richten sich nach der Wohnungs- und Haushaltsgröße. Das bedeutet, dass die Förderhöhe von einem festgelegten Fixbetrag pro Quadratmeter Nutzfläche und der Personenanzahl abhängt. Die Fenstertausch-Förderung Tirol gewährt in diesem Fall einen Einmalzuschuss von 15 bis 50 Prozent der förderbaren Kosten bei Eigenmittel-Finanzierung oder einen Annuitätenzuschuss von 25 bis zu 55 Prozent der Anfangsbelastung eines Bankkredites.

Im Rahmen des Wärmeschutzes werden auch außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzsysteme wie z. B. Rollläden oder Raffstore gefördert.

Wer für die Sanierung seines Hauses also einen Bankkredit aufnehmen möchte, kann einen Tilgungszuschuss durch das Bundesland bekommen. Bei einer Finanzierung aus eigenen Mitteln wird ein Einmalzuschuss ausgezahlt. Der Betrag des Zuschusses kann durch Zusatzförderungen in Form von Boni erhöht werden, z. B. mit dem Ökobonus oder dem Bonus für klimafreundliches Heizen.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Tirol kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Optionen der Förderung

Die Sanierungsförderung kann als Annuitätenzuschuss zu einem Kredit bezogen werden. Dabei erhalten Sie einen festgelegten Zuschuss auf Ihren Kredit (bis zu 12 Jahre), der bis zu 55 Prozent der ursprünglichen Annuität beträgt. Der Annuitätenzuschuss wird dann nach der Endabrechnung des Vorhabens zu halbjährlichen Rückzahlungsterminen direkt auf das Kreditkonto ausbezahlt.

Eine weitere Option ist der einmalige Zuschuss. Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils förderbaren Gesamtbaukosten und wird einmalig nach Endabrechnung des Vorhabens vollständig ausbezahlt. Eigenleistungen werden nicht anerkannt.

Konditionen der Sanierungsförderung

Die Altbausanierung-Förderung Tirol unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von Wohnungen oder Wohnhäusern, die mindestens 30 m² und höchstens 150 m² groß sind. Die förderbaren Kosten betragen bei Eigentümern max. 1.100 Euro pro m² förderbare Nutzfläche und bei Mietern insgesamt max. 34.000 Euro. Im Fall einer Komplettsanierung kann der Förderungskredit durch Förderungsboni erhöht werden. Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (tirol.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Einmalzahlung oder Zuschuss zur Kreditfinanzierung
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe 15-50 % Einmalzuschuss; 25-55 % Annuitätenzuschuss
Laufzeit des Annuitätenzuschusses max. 12 Jahre
Januar 2026; tirol.gv.at

Fenster-Förderung Tirol

Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung und wird mit Zuschuss zum Kredit belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K (nur Fensterglas 1,1 W/m²K) nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten. Einen Bonus für die Fenster-Förderung Tirol gibt es nur im Rahmen einer umfassenden Sanierung des kompletten Gebäudes.

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Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierungsoffensive an ihrem Altbau planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erarbeiten Empfehlungen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Kosten der Erstellung des Sanierungskonzeptes sind sowohl bei Einzelbauteilsanierungen, als auch bei umfassenden, thermisch-energetischen Sanierungen förderfähig.

Ausnahmen der Fenster-Förderung Tirol

Wohnhäuser (Eigenheime), Wohnungen und Wohnheime, die nicht als als Hauptwohnsitz begünstigter Personen genutzt werden (z.B. Ferien-, Vorsorgewohnungen, Pflegeheime ohne Wohnheimcharakter) werden nicht gefördert. Ebenfalls ausgeschlossen von der Wohnbauförderung sind Wohnhäuser, die zu mehr als der Hälfte Eigentum des Bundes oder des Landes sind.

FAQ

Berechtigt für eine Antragstellung sind Eigentümer und Bauberechtigte eines Wohnhauses, sowie Mieter, die die förderfähige Wohnung selbst bewohnen (Mit Zustimmung des Vermieters). Die Sanierungsförderung Tirol hat keine Einkommensgrenze, sofern der Antrag bis zum 31.12.2027 erfolgt ist. 

Die förderbare Nutzfläche pro Haushalt beträgt bei

  • 1 oder 2 Personen: 95 m²
  • 3 Personen: 105 m²
  • 4 und mehr Personen: 120 m²

Eine Antragstellung für die Fördermittel muss schriftlich über Formblätter erfolgen. Nachdem das Land anschließend eine schriftliche Zusicherung erteilt hat, erwirbt der Förderungswerber einen Anspruch auf die Förderung für die Wohnhaussanierung.

Für einen einmaligen Zuschusses müssen alle Rechnungen (mit Einzahlungsbelegen) eingereicht werden. Für den Annuitätenzuschuss sind ebenfalls alle Rechnungen (mit Einzahlungsbelegen) und Angebote einzureichen.

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