Was und wie hoch wird gefördert?
Die Landesförderung fördert Maßnahmen einer Altbausanierung, die den Schall-, Wärme-, und Feuchtigkeitsschutz eines Wohnhauses erhöhen oder zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauchs führen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen am Dach, an Wänden, an Fenstern und an Türen, sofern diese zu einer thermischen Verbesserung des Gebäudes führen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Immobilie von begünstigten Personen bewohnt wird und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Die Förderung besteht aus Annuitätenzuschüssen, Einmalzuschüssen oder der Übernahme von Bürgschaften eines Kredites und richtet sich nach der Wohnungs- und Haushaltsgröße. Das bedeutet, dass die Förderhöhe von einem festgelegten Fixbetrag pro Quadratmeter Nutzfläche abhängt. Die Fenstertausch-Förderung Tirol gewährt in diesem Fall einen Einmalzuschuss von bis zu 25 Prozent der förderbaren Kosten bei Eigenmittel-Finanzierung oder einen Annuitätenzuschuss von bis zu 35 Prozent der Anfangsbelastung eines Bankkredites.
Im Rahmen des Wärmeschutzes werden auch außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzsysteme wie z. B. Rollläden oder Raffstore gefördert.
Wer für die Sanierung seines Hauses also einen Bankkredit aufnehmen möchte, kann einen Tilgungszuschuss durch das Bundesland bekommen. Bei einer Finanzierung aus eigenen Mitteln wird ein Einmalzuschuss ausgezahlt. Der Betrag des Zuschusses kann durch Zusatzförderungen in Form von Boni erhöht werden, z. B. mit dem Ökobonus, dem Qualitätsbonus oder dem Bonus für klimafreundliches Heizen.