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Landesförderung

Mit dem Klimawandel und den steigenden Energiekosten wird die thermische Sanierung von Immobilien immer wichtiger, denn dadurch kann viel Energie und Geld gespart werden. Die Sanierung eines Gebäudes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, wie z. B. den Tausch von alten Fenstern und Außentüren. Damit die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen auch für Privatpersonen möglich wird, bieten die Bundesländer attraktive Sanierungsförderungen.

Fenstertausch mit der Landesförderung finanzieren

Schlecht gedämmte Außenwände, Geschoßdecken, Fenster und Außentüren führen dazu, dass zu viel Wärme nach außen entweicht. Das heißt, dass alte Gebäude mehr geheizt werden müssen und dabei gleichzeitig viel Energie verloren geht. Das ist nicht nur teuer, sondern auch schlecht für die Umwelt. Deshalb fördern die Länder Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die zu einer thermischen Verbesserung von Häusern führen. Da jedes Bundesland seine eigenen Förderungsbedingungen stellt, ist es wichtig, sich vor einer Sanierung ausreichend zu informieren.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden durch die Landesförderung alle Verbesserungen an der Gebäudehülle gefördert, die zu einem geringeren Heizwärmebedarf führen. Dazu zählt die Außenwand, Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenster, außenliegender Sonnenschutz wie z. B. Rollläden und die Sanierung des Dachs und der Kellerwände. Die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen variieren je Landesförderung, der Tausch von alten Fenstern und Außentüren ist jedoch in jedem Bundesland mit abgedeckt.

Die Landesförderung kann ergänzend zur Bundesförderung beantragt werden. Wichtig ist zu beachten, dass beim Fenstertausch auch die vorgeschriebenen Mindestanforderungen für die Materialien und Bauelemente der jeweiligen Förderung eingehalten wird. Diese können je nach Region variieren. Auch die Förderhöhen und Kreditkonditionen des Darlehens oder Zuschusses sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Daher ist es empfehlenswert, sich über die Bestimmungen der eigenen Landesförderung zu informieren und die Möglichkeit der Kombination mit Sachverständigen zu klären.

Landesförderungen im Überblick

Hier finden Sie einen Überblick aller Förderungen im Detail. Jede Landesförderung stellt einen individuellen Sanierungsbonus bereit, der ergänzend zur Bundesförderung genutzt werden kann.

Kombination mit der Bundesförderung

Um den Klimaschutz voranzutreiben, bietet die österreichische Bundesförderung einen „klimaaktiv” Sanierungsbonus für Fenster im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung. Dabei wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern.

Die Bundesförderung kann zusätzlich zur Förderung der Länder beantragt werden. Hier finden Sie alle Informationen zu den Konditionen und Voraussetzungen des Sanierungsbonus „klimaaktiv” der Bundesförderung.

Jetzt informieren

Bundesförderung – Fenstertausch

Auch der Tausch von Fenstern kann mit der Bundesförderung gefördert werden. Als Teil einer Einzelbauteilsanierung werden dafür bis zu 9.000 Euro je Wohneinheit bereitgestellt.

Als Voraussetzung für die Fensterförderung gilt:

  • Austausch mind. 75 Prozent der bestehenden Fenster
  • U-Wert der Fenster max. 1,1 W/m2K

Förderungsfähig sind außerdem auch der Tausch von Außentüren, Wohnungseingangstüren und bestehenden Verglasungen/Rahmen/Dichtungen, sowie Aufpreise für Sprossen, ebenso Fensterbänke, Fensteranschlüsse und die damit verbundenen Verblechungen.

Ebenfalls gefördert werden außenliegende Verschattungssysteme wie z. B. Rollläden, Raffstore. Auch Dienstleistungen wie Verputzarbeiten, Malerarbeiten im Fensterbereich und die Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten sind als Einzelbauteilsanierung förderfähig. Bei fensterversand.at finden Sie dafür die richtigen, klimaeffizienten Produkte.

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FAQ

Die Antragstellung wird beim jeweiligen Amt der Wohnbauförderung online eingereicht. Sie finden die Antrag-Formulare und Informationen zum Ablauf auf der entsprechenden Seite des zuständigen Amts. Wichtig ist, dass Sie die Fristen für den Förderungsantrag beachten.

Die Förderungen umfassen verschiedene Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle des Wohnbau wie zum Beispiel die Dämmung des Dachs, die Dämmung der Außenwände und der Geschoßdecken oder den Einbau neuer Fenster und Türen.

Tipp: Nutzen Sie einen Sanierungscheck oder eine Energieberatung der Wohnbauförderung Ihres Landes, um die nötigen und förderbaren Maßnahmen an Ihrem Wohnbau zu ermitteln.

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