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Experte Marco Lamp, 02. April 2024
Das Land Niederösterreich bietet eine Sanierungsförderung für selbst genutzte Eigenheime, mit der sich auch der Tausch alter Fenster und Türen fördern lässt. Je nachdem, ob ein Energieausweis für das Haus oder die Wohnung vorliegt, gelten unterschiedliche Fördermodelle. Für die Fenster-Förderung wird ein Einmalzuschuss oder ein Annuitätenzuschuss gewährt, deren Höhe von den förderbaren Sanierungskosten abhängt. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Landesförderung NÖ fördert im Rahmen einer Eigenheimsanierung auch den Fenstertausch, um Gebäude effizienter und ökologischer zu machen. Dabei kommen zwei Varianten infrage: Eine Sanierung mit oder ohne Energieausweis. Bei beiden Varianten erhalten Sie einen Annuitätenzuschuss (4 Prozent) der förderbaren Sanierungskosten, um bei der Rückzahlung eines aufgenommenen Kredits (über 10 Jahre) zu unterstützen.
Welche Variante geeignet ist, hängt davon ab, ob Sie eine thermisch-energetische Gesamtsanierung oder einzelne Maßnahmen, wie z. B. einen Fenstertausch planen. Bei einer umfassenden Sanierung kann aufgrund eines Punktesystems eine höhere Fördersumme erzielt werden.
Grundsätzlich gibt es also zwei Optionen zur Fenstertausch-Förderung in NÖ:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung zur Verbesserung des Heizwärmebedarfs (um mind. 40 Prozent) umgesetzt wird. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Fenstertausch. Anhand der Errechnung der anerkennbaren Sanierungskosten (600 Euro pro m2 Wohnnutzfläche) und dem Punktesystem der Förderung werden die tatsächlich förderungsfähigen Sanierungskosten ermittelt. Auf diesen Betrag werden 4 Prozent Annuitätenzuschuss gewährt.
Bei wärmedämmenden Einzelmaßnahmen, wie dem Fenstertausch, der Dachsanierung oder der Heizungserneuerung wird kein Energieausweis benötigt. Anhand der Errechnung der anerkennbaren Sanierungskosten (600 Euro pro m2 Wohnnutzfläche) und dem Punktesystem der Förderung werden die tatsächlich förderungsfähigen Sanierungskosten ermittelt. Auf diesen Betrag werden 4 Prozent Annuitätenzuschuss gewährt.
Neben dem Fenstertausch kann auch der Austausch von Außentüren, die Dämmung des Daches, der Außenwände und der Geschoßdecken durch die Landesförderung bezuschusst werden.
Die Landesförderung Niederösterreich kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.
Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2025 möglich.
Die Förderung NÖ kann als Annuitätenzuschuss zu einem Kredit bezogen werden, sofern es sich um ein selbst genutztes Eigenheim handelt. Der errechnete Zuschuss wird zu gleichen Teilen und über die Dauer von 10 Jahre ausbezahlt, um bei der Rückzahlung des Darlehens der Bank zu unterstützen. Mit dem Zuschuss der Förderung NÖ können Sie die Zinsen des Kredits als auch einen Teil des benötigten Kapitals abdecken.
Die Förderhöhe errechnet sich aus der Wohnnutzfläche, die mit 600 Euro pro m2 gefördert wird, jedoch maximal bis zu 130m2 Wohnnutzfläche pro Wohneinheit berücksichtigt. Das gesamte Förderobjekt (Wohngebäude) darf höchstens 500 m2 Wohnnutzfläche aufweisen.
Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (noe.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.
Förderungsart | Annuitätenzuschuss |
---|---|
Zweck | Sanierung (Wohnbau) |
Förderhöhe | 4 % der förderungsfähigen Kosten |
Laufzeit | 10 Jahre |
Auch ein Fenstertausch ist Teil der Landesförderung NÖ und wird mit einem Zuschuss belohnt. Voraussetzung einer Einzelmaßnahme ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,00 W/m2K nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Fenstertausch-Förderung NÖ einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung mit einem Zuschuss der Kosten gefördert werden.
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Da für die Förderung einer größeren Sanierung ein Energieausweis für Antragsstellung benötigt wird, sollten Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Energieberater erstellen den benötigten Energieausweis, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die Auskunft der Energieberater des Landes ist kostenpflichtig. Antragssteller, die bereits einen Energieausweis haben, können diesen problemlos verwenden.
Die Förderung gilt nicht für Hausverwaltungen, Gemeinschaften oder Gesellschaften (z. B. Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vereine). Im Fall einer Nutzfläche von mehr als 500 m2 können diese auf die „Wohnbauförderung Wohnungssanierung“ des Landes zurückgreifen.
Förderungswürdige Personen der Sanierungsförderung NÖ sind natürliche Personen, die Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte sind.
Die Abwicklung der Sanierungsförderung erfolgt in mehreren Schritten:
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Förderungsdarlehen der Landesförderung NÖ für neue Fenster zu erhalten:
Für beide Varianten wird ein Annuitätenzuschuss von 4 Prozent auf die förderungsfähigen Kosten gewährt. Anhand eines Punktesystems für Sanierungsmaßnahmen kann der mögliche Förderbetrag erhöht werden.