15% + bis zu 18% Mengenrabatt!
Aktion endet in 00d 00h 00m 00s

Förderung des Landes Oberösterreich

Experte Marco Lamp, 05. Januar 2026

Ist eine Förderung für den Fenstertausch in OÖ möglich?

Die Landesförderung Oberösterreich fördert den Fenstertausch als Einzelbauteil bei Miet- und Eigentumswohnungen und Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sowie als Teilmaßnahme einer umfassenden Sanierung bestehender Eigenheime.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung OÖ fördert die Fenstersanierung bei Häusern mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen oder einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss.

Für Miet- und Eigentumswohnungen gibt es die Basisförderung mit einem Bauzuschuss für den Einbau von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren (15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Wohnung). 

Die geförderte Wohnung muss nach der Sanierung noch mind. 5 Jahre als Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Eine Förderung für den Fenstertausch in OÖ erhalten auch Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Bauberechtigte von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen. In diesem Fall sind Fenster und Haustüren förderungsfähig, sofern sie als Einzelbauteilsanierung oder für eine Komplettsanierung eingebaut werden. Des Weiteren muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein. 

Die Sanierungsförderung OÖ besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Kredit eines Geldinstitutes. Die Höhe der Zuschüsse für die Fensterförderung beträgt 25% der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind: 

  • Darlehen mit variabler Verzinsung
  • Darlehen mit Fixverzinsung

Die Laufzeit des Darlehens darf zwischen 15 und 30 Jahren frei gewählt werden. Die Zuschüsse werden für die ersten 15 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt, längstens jedoch bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Sie werden halbjährlich in gleichen Teilen ausbezahlt.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Oberösterreich kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Optionen der Förderung

Die Förderung OÖ kann als Zuschuss zu einem Kredit bezogen werden, sofern es sich höchstens um ein Drei-Parteien-Wohnhaus handelt. Dabei erhalten Sie einen festgelegten Zuschuss auf Ihren Kredit (bis zu 30 Jahre), der bis zu 25 Prozent der ursprünglichen Annuität beträgt. Der Darlehenszuschuss wird dann nach der Endabrechnung des Vorhabens zu halbjährlichen Rückzahlungsterminen direkt auf das Kreditkonto ausbezahlt.

Eine weitere Option ist der einmalige Zuschuss bei Eigentums- und Mietwohnungen oder Häusern. Dabei wird ein Teilbetrag der förderungsfähigen Kosten als Barzuschuss komplett ausgezahlt und muss anschließend nicht zurückgezahlt werden. Für den Zuschuss fallen also keine Zinsen an, die Förderhöhe ist jedoch etwas geringer als bei einem Darlehenszuschuss.

Konditionen der Sanierungsförderung OÖ

Die Förderung OÖ unterstützt den Fenstertausch als Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle in Form von Zuschüssen. Die Basisförderung für Wohnungen beschränkt sich auf maximal 1.000 Euro pro Wohnung, eine Zuschussförderung von 500 Euro ist jedoch möglich, wenn der Kaufvertrag max. 3 Jahre her ist (Zusatzförderung). Die Zuschusshöhe wird anhand der förderfähigen Kosten berechnet.

Die Rechnungen der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren eingereicht werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die von befugten Unternehmen durchgeführt wurden (keine Eigenleistungen).

Mehr Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (land-oberoesterreich.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

 

Förderungsart Einmalzahlung oder Zuschuss zum Darlehen
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe 15 % der förderfähigen Kosten (Wohnungen) oder 25 % Darlehenszuschuss (Wohnhäuser)
Laufzeit Darlehenszuschuss 15 bis 30 Jahre
Januar 2026; land-oberoesterreich.gv.at

Fenster-Förderung Oberösterreich

Auch ein Fenstertausch oder der Austausch von Außentüren ist Teil der Landesförderung OÖ und wird mit einem (Darlehens-)Zuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,35 W/m²K für mehrgeschossige Wohnbauten und 1,1 W/m²K für Miet- und Eigentumswohnungen nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung OÖ einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden Sanierung gefördert werden.

Passende Produkte für Ihr Vorhaben

Bei uns finden Sie preiswerte und energieeffiziente Produkte mit hohem Qualitätsstandard

Preiswerte

Kunststofffenster

Kunststofffenster
-15%
ab 27 ab 32
Mehr erfahren Konfigurieren
Passende

Balkontüren

Balkontüren
-15%
ab 91 ab 107
Mehr erfahren Konfigurieren
Sichere

Haustüren

Haustüren
-15%
ab 594 ab 699
Mehr erfahren Konfigurieren

Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierung an Ihrem Gebäude planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die umfassende und produktunabhängige Sanierungsberatung wird von der Landesförderung nicht bezuschusst.

FAQ

Alle österreichischen Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen, welche die sanierte Wohnung selbst und als Hauptwohnsitz bewohnen, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauberechtigte von Wohnbauten sind für die Antragstellung berechtigt.

Die Förderung Oberösterreich wird mittels Antragformular bei der Wohnbauförderung beantragt. Diese prüft den Antrag und berechnet bei Genehmigung die Förderhöhe.

Die Landesförderung OÖ fördert den Austausch alter Fenster und Außentüren von Wohnungen mit einem einmaligen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten oder einem Darlehenszuschuss von 25 % Prozent für Wohnhäuser mit bis zu drei Wohnungen.

Alle Landesförderungen

nach oben