Aktion endet in 00d 00h 00m 00s
Bis zu -30 % + 13 % Mengenrabatt!

Förderung des Landes Oberösterreich

Experte Marco Lamp, 02. April 2024

Ist eine Förderung für den Fenstertausch in OÖ möglich?

Die Landesförderung Oberösterreich fördert den Fenstertausch als Einzelbauteil bei Miet- und Eigentumswohnungen, sowie bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen, sofern es sich dabei um eine umfassende Sanierung handelt. Das bedeutet, dass neben der Sanierung der Fenster noch mindestens zwei weitere Sanierungsmaßnahmen am Wohnhaus durchgeführt werden müssen.

Was und wie hoch wird gefördert?

Die Landesförderung OÖ fördert die Fenstersanierung bei Miet- und Eigentumswohnungen mit einem anteiligen Zuschuss der förderbaren Kosten. Die Förderung für den Fenstertausch besteht aus einer Basisförderung (15 Prozent der Kosten) und einer Zusatzförderung. Neben dem Fenstertausch fördert das Land OÖ auch den Einbau einer neuen Wohnungseingangstüre, die mind. die Widerstandsklasse RC2 aufweist.

Die geförderte Wohnung muss nach der Sanierung noch mind. 5 Jahre als Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Eine Förderung für den Fenstertausch in OÖ erhalten auch Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Bauberechtigte von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen. In diesem Fall ist die Sanierung von Fenstern und Haustüre förderungsfähig, sofern zumindest zwei weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese können die Fassade, das Dach oder die Geschoßdecken des Gebäudes betreffen. Des Weiteren muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein. Die Sanierungsförderung OÖ besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Kredit eines Geldinstitutes. Die Höhe der Zuschüsse für die Fensterförderung berechnen sich aus der Summe des Darlehens und der jeweiligen Förderstufe: 

  • 20 Prozent für eine Einzelbauteilsanierung
  • 25 Prozent für eine umfassende Sanierung mind. 3 Gewerke
  • 30 Prozent für eine umfassende Sanierung mind. 3 Gewerke (mit speziellen energetischen Anforderungen)

Die Zuschüsse werden über die Laufzeit von mind. 15 und max. 30 Jahren gewährt und halbjährlich ausbezahlt, sodass der aufgenommene Kredit zurückbezahlt werden kann.

Kombination mit der Bundesförderung

Die Landesförderung Oberösterreich kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden.

Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einer thermischen Sanierung, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen, müssen mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren ausgetauscht werden.
Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich.

Alle Konditionen auf einen Blick

Optionen der Förderung

Die Förderung OÖ kann als Zuschuss zu einem Kredit bezogen werden, sofern es sich um ein Drei-Parteien-Wohnhaus handelt. Dabei erhalten Sie einen festgelegten Zuschuss auf Ihren Kredit (bis zu 30 Jahre), der bis zu 30 Prozent der ursprünglichen Annuität beträgt. Der Darlehenszuschuss wird dann nach der Endabrechnung des Vorhabens zu halbjährlichen Rückzahlungsterminen direkt auf das Kreditkonto ausbezahlt.

Eine weitere Option ist der einmalige Zuschuss bei Eigentums- und Mietwohnungen. Dabei wird ein Teilbetrag der förderungsfähigen Kosten als Barzuschuss komplett ausgezahlt und muss anschließend nicht zurückgezahlt werden. Für den Zuschuss fallen also keine Zinsen an, die Förderhöhe ist jedoch etwas geringer als bei einem Darlehenszuschuss.

Konditionen der Sanierungsförderung OÖ

Die Förderung OÖ unterstützt den Fenstertausch als Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle in Form von Zuschüssen. Die Basisförderung für Wohnungen beschränkt sich auf maximal 1.000 Euro pro Wohnung, eine Zuschussförderung von 500 Euro ist jedoch möglich, wenn der Kaufvertrag max. 3 Jahre her ist. Die Zuschusshöhe wird anhand der förderfähigen Kosten berechnet.

Die Rechnungen der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb von 2 Jahren eingereicht werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die von befugten Unternehmen durchgeführt wurden (keine Eigenleistungen).

Für Wohnhäuser gilt eine maximale Nutzfläche von 150 m2 je Wohnung als förderfähig. Außerdem müssen die Sanierungskosten mind. 50 Euro je m2 Nutzfläche betragen.  

Alle Informationen zu den Richtlinien der Sanierungsförderung (land-oberoesterreich.gv.at) finden Sie auf der Seite des Bundeslandes.

Förderungsart Zuschuss oder Kredit
Zweck Sanierung (Wohnbau)
Förderhöhe 15 % der förderfähigen Kosten (Wohnungen) oder 15 - 30 % Darlehenszuschuss (Wohnhäuser)
Laufzeit Darlehenszuschuss 15 bis 30 Jahre
März 2024; land-oberoesterreich.gv.at

Fenster-Förderung Oberösterreich

Auch ein Fenstertausch oder der Austausch von Außentüren ist Teil der Landesförderung OÖ und wird mit einem (Darlehens-)Zuschuss belohnt. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 1,35 W/m²K für mehrgeschossige Wohnbauten und 1,1 W/m²K für Miet- und Eigentumswohnungen nicht überschreiten und die ökologischen Mindestanforderungen der Förderung OÖ einhalten. Die neuen Fenster können im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung oder einer umfassenden Sanierung gefördert werden.

Passende Produkte für Ihr Vorhaben

Bei uns finden Sie preiswerte und energieeffiziente Produkte mit hohem Qualitätsstandard

Preiswerte

Kunststofffenster

KunststofffensterBis zu -30%
ab 24 ab 29
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 23,04 €
Passende

Balkontüren

BalkontürenBis zu -30%
ab 79 ab 99
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 78,72 €
Sichere

Haustüren

HaustürenBis zu -30%
ab 453 ab 647
Mehr erfahren Konfigurieren
30-Tage-Bestpreis*: 517,44 €

Sanierungsberatung des Landes

Bevor Sie eine Sanierung an Ihrem Gebäude planen, sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Sanierungsberater erstellen den benötigten Bericht über den Ist-Zustand der Immobilie, erarbeiten Empfehlungen und Umsetzungskonzepte für die Sanierung, berechnen die mögliche Förderhöhe und bestätigen später die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Die umfassende und produktunabhängige Sanierungsberatung wird von der Landesförderung nicht bezuschusst.

FAQ

Alle österreichischen Hauseigentümer, Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen, welche die sanierte Wohnung selbst und als Hauptwohnsitz bewohnen, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauberechtigte von Wohnbauten sind für die Antragstellung berechtigt.

Die Förderung Oberösterreich wird mittels Antragformular bei der Wohnbauförderung beantragt. Diese prüft den Antrag und berechnet bei Genehmigung die Förderhöhe.

Die Landesförderung OÖ fördert den Austausch alter Fenster und Außentüren eines Wohnbaus mit einem einmaligen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten oder einem Darlehenszuschuss von 15 bis 30 Prozent für Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnungen.

Alle Landesförderungen

Waren diese Informationen für Sie hilfreich?
1
2
3
4
5
(1 Bewertungen , Ø 5)
nach oben