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Bundesförderung

Das Klimaschutzministerium unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit einer Bundesförderung und stellt 2024 zusätzlich 393,9 Mio. Euro Bundesbudget für den Gebäudesektor bereit. Mit dem Sanierungsbonus kann auch der Tausch von alten Fenstern und Außentüren gefördert werden. Hier erfahren Sie die Details zur Fensterförderung der Bundesförderung in Österreich.

Fenstertausch mit dem Sanierungsbonus der Bundesförderung

Um den Klimaschutz voranzutreiben, bietet die österreichische Bundesförderung einen Sanierungsbonus für Fenster im Rahmen einer Einzelbauteilsanierung. Dabei wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt, um eine Verbesserung des Wärmeschutzes von alten Gebäuden zu fördern. Die Sanierungsförderung ermöglicht auch Privatpersonen, den Tausch alter Fenster und Außentüren zu finanzieren.

Was wird gefördert?

Der Sanierungsbonus der Bundesförderung bezieht sich ausschließlich auf die thermische Sanierung von Wohngebäuden, die älter als 15 Jahre sind. Darunter fallen Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten und Reihenhausanlagen. Auch die Sanierung betrieblich genutzter Gebäude ist förderungsfähig, solange diese älter als 20 Jahre sind. Die Bundesförderung bietet einen Sanierungsbonus für Fenster und Außentüren, der entweder im Rahmen einer umfassenden Sanierung, einer Teilsanierung oder einer Einzelbauteilsanierung gewährt wird.

Eine Antragstellung für die Bundesförderung wird unter folgenden Bedingungen genehmigt:

  • die Leistungen wurden ab dem 01.01.2023 eingereicht, aber noch nicht genehmigt oder
  • die Leistungen wurden ab dem 01.01.2024 eingereicht
  • pro Kalenderjahr ist eine Maßnahme gültig

Die Einreichung des Antrags für den Sanierungsbonus ist bis zum 21.12.2024 möglich. Für die Antragsstellung wird bei der Bundesförderung zwischen drei Gebäudetypen unterschieden:

Einfamilienhaus

Bei Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern fördert die Bundesregierung Teilsanierungen mit 40 Prozent (max. 18.000 Euro) und Einzelbauteilsanierungen mit bis zu 9.000 Euro. Der Fenster-Sanierungsbonus wird gewährt, wenn mind. 75 Prozent der bestehenden Fenster ausgetauscht werden.

Wohnhausanlage

Die Förderung für den Austausch von Fenstern und Außentüren bei mehrgeschossigen Gebäuden mit mind. drei Wohneinheiten oder Reihenhausanlagen beträgt 9.000 Euro für die Einzelbauteilsanierung. Auch die Dämmung der Außenwände, des Dachs und des Kellers werden gefördert.

Betriebe

Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen erhalten eine Sanierungsförderung für die Einzelbauteilsanierung der Dachdämmung, der Fenster und Außentüren, sowie von Sektionaltoren und Rolltoren. Bei einer umfassenden Sanierung beträgt der Sanierungsbonus bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wie wird gefördert?

Um die Sanierungsförderung der Bundesregierung zu erhalten, müssen mit der Sanierung bestimmte energetische Bedingungen erfüllt werden. So muss beispielsweise der Heizwärmebedarf eines Gebäudes bei einer Teilsanierung um mind. 40 Prozent reduziert werden. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (Standard klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter Heizwärmebedarf nicht überschritten werden.

Der Sanierungsbonus Fenster erfolgt im Zuge einer Einzelbauteilsanierung. Darunter fallen außerdem die Dämmung der Außenwand sowie der obersten und untersten Geschoßdecke (Dach und Keller). Voraussetzung für den Fenster-Sanierungsbonus ist, dass durch den Tausch von Fenstern und Außentüren ein förderfähiger Sanierungsstandard erreicht wird.

Die Förderungshöhe für Betriebe ist abhängig von der Gebäudegröße und Sanierungsqualität (umfassende Sanierung) beziehungsweise der begrünten Gebäudefläche und kann abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten betragen. Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden.

Mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren müssen ausgetauscht werden, um neue Fenster bzw. Außentüren als Einzelmaßnahme mit der Bundesförderung fördern zu lassen.

Die Förderhöhen der Bundesförderung für Privatpersonen setzen sich folgendermaßen aus den Maßnahmen der Sanierung bzw. der Wohnnutzfläche (m2) des Wohnbaus zusammen:

Maßnahme / Standard Einfamilienhaus Wohnhausanlage
Umfassende Sanierung klimaatktiv bis zu 42.000 Euro bis zu 300 Euro/m2
Umfassende Sanierung guter Standard bis zu 27.000 Euro bis zu 200 Euro/m2
Teilsanierung 40 % bis zu 18.000 Euro
Einzelbauteilsanierung (z. B. Fenster) bis zu 9.000 Euro bis zu 9.000 Euro
Bonus Gesamtsanierung 550 Euro 1.000 Euro
März 2024; umweltfoerderung.at

Bundesförderung – Fenstertausch

Auch der Tausch von Fenstern kann mit der Bundesförderung gefördert werden. Als Teil einer Einzelbauteilsanierung werden dafür bis zu 9.000 Euro je Wohneinheit bereitgestellt.

Als Voraussetzung für die Fensterförderung gilt:

  • Austausch mind. 75 Prozent der bestehenden Fenster
  • U-Wert der Fenster max. 1,1 W/m2K

Förderungsfähig sind außerdem auch der Tausch von Außentüren, Wohnungseingangstüren und bestehenden Verglasungen, Rahmen oder Dichtungen, sowie Aufpreise für Sprossen, ebenso Fensterbänke, Fensteranschlüsse und die damit verbundenen Verblechungen.

Ebenfalls gefördert werden außenliegende Verschattungssysteme wie z. B. Rollläden, Raffstore. Auch Dienstleistungen wie Verputzarbeiten, Malerarbeiten im Fensterbereich und die Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten sind als Einzelbauteilsanierung förderfähig. Bei fensterversand.at finden Sie dafür die richtigen, klimaeffizienten Produkte.

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Kombination mit der Landesförderung

Die österreichische Bundesförderung kann uneingeschränkt mit den Landesförderungen der Bundesländer kombiniert werden. Dabei ist es jedoch besonders wichtig, sich über die jeweiligen kommunal geltenden Förderungsbedingungen beim entsprechenden Land zu informieren. Hier finden Sie eine Übersicht aller Landesförderungen.

FAQ

Alte Fenster und Türen sind oft schlecht gedämmt und undicht, was bedeutet, dass zu viel Wärme durch sie entweicht. Als Konsequenz müssen die Innenräume mehr geheizt werden, wodurch die Energiekosten erheblich steigen. Mit einer thermischen Sanierung kann der Verbrauch von Gas, Strom und Fernwärme reduziert werden. Das ist einerseits gut für Umwelt und Klima und andererseits gut für die Geldbörse.

Berechtigt sind Privatpersonen, d. h. auch (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Für die Sanierung von Betrieben können alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine, Gemeinden und konfessionelle Einrichtungen einen Antrag einreichen.

Zuerst sollten Sie sich beraten lassen um festzustellen, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Wohnbau erforderlich sind. Hierfür sollten Sie sich an die zuständige Beratungsstelle Ihres Bundeslandes wenden. Anhand der Beratung kann ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept für Sie erstellt werden, mit dem Sie eine professionelle Planung mit einem Fachbetrieb vornehmen können.

Die Antragsstellung der Förderung verläuft in zwei Schritten: Zunächst erfolgt die online Registrierung und anschließend die Antragstellung. 

Mit der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie einen Link zu Ihrer persönlichen Antragsplattform, wo Sie den Antrag für Ihre förderfähigen Sanierungsmaßnahmen stellen können. Ab der erfolgreichen Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, um die Endabrechnung einzureichen.

Was bedeutet der Standard klimaaktiv / guter Standard?

Der Standard klimaaktiv oder guter Standard eines Wohnbaus kann mit einer umfassenden Sanierung erreicht und mit der Bundesförderung gefördert werden. Dabei müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, die das Bundesministerium für Klimaschutz festlegt. Eine Kenngröße für die Standards ist unter anderem der Heizwärmebedarf eines Hauses, der einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf.

Um den Heizwärmebedarf zu reduzieren und die Förderung zu erhalten, können Sanierungsmaßnahmen an der Außenwand, der obersten Geschoßdecke, der untersten Geschoßdecke und den Fenstern des Wohnbau vorgenommen werden.

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