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Die Pergola und ihre Genehmigung – Vorsicht ist besser als Nachsicht

In der Regel muss jeder An- und Umbau an einem bestehenden Gebäude zunächst vom zuständigen Bauamt genehmigt werden. Da die baurechtlichen Vorgaben aber bereits in der Nachbarkommune ganz andere sein können, sollte man die Bestimmungen immer im Vorfeld prüfen. Ist keine Genehmigung nötig, kann man direkt mit dem Bau starten.

Falls doch, muss zunächst ein Bauantrag bei dem lokalen Bauamt oder dem Magistrat gestellt werden. Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Pergola und Baurecht werden nachfolgend beantwortet.

Die Notwendigkeit für eine Pergola-Baugenehmigung immer prüfen

Bei Bauten im Garten sollte immer geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein größeres Vorhaben handelt. In den manchen Fällen kann eine Pergola auch ohne eine behördliche Baugenehmigung gebaut werden, solange dies beim zuständigen Amt gemeldet wurde. Deshalb sollte man immer eine entsprechende Auskunft einholen. Die wichtigsten Tipps zur Pergola-Genehmigung gibt es hier auf einen Blick:

  • Jegliche Bauvorhaben im Garten sollten immer im Vorfeld der Planung geprüft werden
  • Eine kurze persönliche Nachfrage beim Bauamt kann häufig Klärung bringen
  • Bei der Planung schon mit dem Nachbarn zu sprechen, beugt möglichem Streit vor
  • Zwischen Pergola und Grundstücksgrenze muss ausreichend Platz sein
  • Je größer die geplante Pergola, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigung nötig

Sind alle Punkte beachtet, steht dem Aufbau einer Pergola nichts mehr im Weg. Mit ruhigem Gewissen lässt sich das Bauvorhaben durchführen und der Garten mit einem vielseitig nutzbaren Sonnenschutzplatz verschönern.

Wann ist eine Genehmigung für eine Pergola nötig?

Ob eine Genehmigung für eine Pergola nötig ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die baurechtlichen Bestimmungen variieren nämlich von Region zu Region und sogar von Kommune zu Kommune teils stark. Das bedeutet, dass man sich immer über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren sollte.

So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola

Da Pergolen als Anbau am Haus meist genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, Informationen auf inoffiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger im Internet zur Verfügung. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.

Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?

Das kommt immer auf die jeweilige Kommune an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:

  • Wie groß ist die Pergola?
  • Ist sie fest im Boden verankert?
  • Ist sie freistehend oder als Anbau vorgesehen?
  • Verfügt sie über eine Überdachung?
  • Dient sie dem Aufenthalt oder ist sie nur Zierde? 

Größe, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Beeinflusst die Pergola als Anbau die Statik des Hauses, ist diese meist genehmigungspflichtig. Um dies zu klären, sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden.

Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln

Jedes Bundesland und jede Gemeinde stellt seine eigenen Regeln im Baurecht – ob eine Baubewilligung für eine Pergola nötig ist, hängt also von ihrem Standort ab. Während eine Pergola laut Bundesland durchaus genehmigungsfrei sein kann, kann Ihre Gemeinde dennoch eine Baugenehmigung von Ihnen anfordern, z. B. wenn diese eine gewisse Fläche überschreitet. Fragen Sie deshalb immer zuvor beim zuständigen Bauamt oder Magistrat nach, welche Vorgaben für Ihre Gemeinde geltend sind. 

Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?

Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung allerdings, können die Folgen äußert ärgerlich sein. Das zuständige Bauamt kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.

In der Regel muss ein schriftliches Bauansuchen bzw. eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde gestellt werden, um eine Genehmigung für den Bau zu erhalten.

Wer ohne Bauanzeige oder Baugenehmigung bereits gebaut hat, wird verpflichtet ein Bußgeld zu zahlen und die Pergola im schlimmsten Fall auf eigene Kosten wieder abzubauen. Um einen Baustopp oder ein Gerichtsverfahren aufgrund der fehlenden Baubewilligung zu vermeiden, sollte das Bauvorhaben unbedingt vorher beim Bauamt oder beim Magistrat angemeldet werden.

Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?

Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.

Wo kein Ankläger, da kein Richter?

Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das große Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in Österreich täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.

Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern

Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Bei der Planung schon das Bauamt abgeklappert zu haben, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.

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