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Treppenhausfenster

Im Alltag nehmen wir die Fenster im Treppenhaus oftmals gar nicht wahr. Dabei sind sie eigentlich unverzichtbar, denn Tageslicht sorgt für angenehme Atmosphäre im Flur und spart gleichzeitig Energie. Außerdem können Sie sich dank mehr Licht auch beim Treppensteigen sicherer fühlen. Was viele indes unterschätzen: Auch im Treppenhaus sollten neue Fenster natürlich die üblichen Anforderungen an den Wärme- und Einbruchschutz erfüllen.

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Wie können Sie Ihre Treppenhaus-Fenster gestalten?

Während die meisten Eigentümer in die Planung der Fenster für die Wohnräume viel Zeit investieren, erscheint das Treppenhaus auf den ersten Blick vernachlässigbar. Dabei ist es durchaus sinnvoll, das Haus als Ganzes zu betrachten und auch den Flur so zu gestalten, dass Sie selbst oder Ihre Mieter sich dort wohlfühlen. Ein Einfamilienhaus ist in der Hinsicht natürlich unkomplizierter, doch im Mehrfamilienhaus ist es genauso wichtig, durch große Fensterflächen für ein freundliches Ambiente zu sorgen.

Das passende Material

Grundsätzlich unterscheiden sich Treppenhaus-Fenster nicht von anderen Fenstern. Das heißt, Sie können zwischen den üblichen Materialien Kunststoff, Holz und Aluminium wählen.

Am naheliegendsten ist, sich danach zu richten, aus welchem Werkstoff die anderen Fenster am Haus gefertigt sind bzw. welches Material am besten zur Architektur passt. In dem Punkt sollten Sie allerdings abwägen: Holzfenster zum Beispiel haben eine schöne Optik, müssen aber gut gepflegt werden, was im Treppenhaus vielleicht nicht immer gewährleistet ist. Alternativ bieten sich Kunststofffenster in Holz-Optik an. Es kann aber auch durchaus spannend sein, die Treppenhausfenster ganz bewusst anders zu gestalten, beispielsweise in einer kontrastierenden Farbe.

Besonders modern sind Fenster und Türen aus der Kombination Holz-Aluminium. Damit erhalten Sie innen eine wohnliche Atmosphäre, während der Rahmen außen vor allen Witterungseinflüssen geschützt ist. Auch hier können Sie die Farbe individuell und passend zur Fassade wählen.

Eine funktionelle Verglasung

In puncto Verglasung stellen Treppenhausfenster ebenfalls keine besonderen Ansprüche. Im Gegenteil: Falls gewünscht, können Sie sich sogar für eine günstige Festverglasung entscheiden. Durch den flächenmäßig kleineren Fensterrahmen und die Verwendung von viel Glas ist die Wärmedämmung dann besonders hoch. Entscheiden Sie sich zudem für Sicherheitsglas, ist gleichzeitig für optimalen Einbruchschutz gesorgt. Möchten Sie die Fenster hingegen zur Versorgung mit Frischluft öffnen können, haben Sie die Wahl zwischen einer Dreh- und einer Dreh-Kipp-Funktion. Sie sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass das Thema Lüften im Treppenhaus häufig zu Streit führt. Wie Sie am besten lüften, erklären wir Ihnen weiter unten. Übrigens: Bei großen Glasfronten kann auch die Anbringung eines Sonnenschutzes sinnvoll sein. Das hängt unter anderem davon ab, in welche Himmelsrichtung die Fenster zeigen.

Beste Wärmedämmung

Die Bedeutung eines guten Wärmeschutzes im Treppenhaus sollten Sie keinesfalls unterschätzen. Im Normalfall stellt die Außenwand die Wärmegrenze eines Gebäudes dar und sollte bestmöglich gedämmt sein. Sind jedoch die Fenster im Treppenhaus nicht isoliert, gelangt im Winter kalte Luft in den Hausflur und verschiebt diese Grenze nach innen. Als Folge davon werden die Wände zwischen Wohnung und Treppenhaus zu Außenwänden und die Wohnungstür zur Außentür - obwohl sie dafür eigentlich gar nicht ausgerüstet sind. Um zu verhindern, dass der Flur während der kalten Jahreszeit auskühlt und Sie in der Wohnung unnötig Heizenergie verschwenden, sollten Sie sich im Treppenhaus deshalb für ein entsprechend gedämmtes Fensterprofil sowie Isolierglas entscheiden. Denn Fenster mit einem hohen U-Wert sorgen nicht nur für Behaglichkeit, sondern beugen zugleich Schäden durch Feuchtigkeit und kalte Luft vor.

Wie darf der Treppenraum genutzt werden?

Das Treppenhaus und seine Nutzung sorgen speziell unter Mietern immer wieder für Streit. Selbst Vermieter wissen oft nicht genau, was ihre Mieter eigentlich dürfen - und versuchen, sich durch Verbote im Mietvertrag abzusichern.
Fakt ist, der Hausflur ist Gemeinschaftseigentum und gehört auch zur Mietsache dazu. Das bedeutet, dass ihn alle Bewohner (egal, ob Eigentümer oder Mieter) nutzen dürfen. Oft ist in dem Zusammenhang vom "vertragsgemäßen Gebrauch" die Rede, was üblicherweise heißt, dass das Treppenhaus als regulärer Zugang zur Wohnung dient.
Klauseln im Mietvertrag, die das Abstellen von Kinderwagen oder Rollatoren generell verbieten, haben keine rechtliche Grundlage, solange dadurch keine Fluchtwege blockiert werden. Hier wie auch in vielen anderen Dingen gilt deshalb: Gebrauchen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

Wie wird im Treppenhaus richtig gelüftet?

Wenn es darum geht, wann und wie oft das Treppenhaus gelüftet werden soll, entwickeln sich nicht selten regelrechte Grabenkämpfe unter den Bewohnern eines Hauses. Da gibt es diejenigen, die die Treppenhausfenster Tag und Nacht auf Kipp lassen, diejenigen, die jedes geöffnete Fenster sofort wieder schließen, und diejenigen, die im Vorbeigehen ein Fenster öffnen und sich nicht weiter darum kümmern, ob es irgendwann wieder geschlossen wird.
Unser Tipp: Wie in Wohnräumen auch sollten Sie im Treppenhaus regelmäßig lüften. Ideal ist sogenanntes Stoß- oder Querlüften, da damit am besten die verbrauchte durch frische Luft ersetzt werden kann.

In dem Fall sollte aber auch wirklich derjenige, der auf seiner Etage das Fenster öffnet, dafür Sorge tragen, dass es nach 10-15 Minuten wieder verschlossen wird.
Ständig gekippte Fenster sind dagegen kontraproduktiv. Es findet kein echter Luftaustausch statt, Wärme geht verloren und gerade im Winter sammelt sich Feuchtigkeit an, die die Bildung von Schimmel begünstigt. Was nicht bedeutet, dass die Fenster im Winter überhaupt nicht geöffnet werden dürfen. Wie in den eigenen Räumen sorgt richtiges Lüften im Treppenhaus für gesundes Klima und vertreibt im Zweifel auch mal lästige Ansfeldensgerüche der Nachbarn.

Darf der Vermieter die Treppenhaus-Fenster abschließen?

Immer wieder liest man davon, dass Vermieter dem Streitthema Lüften im wahrsten Sinne des Wortes den Riegel vorschieben, indem Sie die Fenster im Treppenaufgang dauerhaft zusperren, beispielsweise mit einem abschließbaren Fenstergriff. Wie aber bereits weiter oben ausgeführt, hat ein Mieter grundsätzlich Anspruch auf die vertragsgemäße Nutzung des Treppenraums - und dazu zählt auch der Gebrauch der Fenster. Ein Verbot, die Treppenhaus-Fenster zu öffnen, oder gar Maßnahmen wie das Abschließen sind deshalb nicht rechtens.

Möchten Sie als Eigentümer offene Fenster partout vermeiden, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit einer Festverglasung. Informieren Sie sich aber vorher zur Sicherheit über die Regelungen zum Brandschutz in Ihrem Bundesland. Fenster sind im Brandfall vor allem zur Entrauchung wichtig, es muss also bei festverglasten Scheiben ein alternativer Abzug sichergestellt sein. Auch kann es sein, dass die Treppenhausfenster als Rettungswege gelten, wenn sie über mobile Feuerleitern erreicht werden können.

Als Vermieter dürfen Sie selbstverständlich vernünftige Regeln zum Lüften in die Hausordnung mitaufnehmen. Das funktioniert für beide Parteien meist besser als strikte Verbote.

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